Das Eine hat mit dem Anderen doch gar nichts zu tun. Das halte ich für sehr fragwürdig und ist sicherlich keine allgemeingültige Antwort. Die Datenbanken müssen nicht zwangsläufig auf den Servern der Rettungsleitstelle gelagert sein. Warum auch? Es gibt unzählige Lösungen Datenbanken zu verschlüsseln und rund um die Uhr für Strafvervollgungsbehörden verfügbar zu machen. Selbst wenn die Daten vom Einwohnermeldeamt dort angelegt sind (weil man kein eigenes Rechenzentrum hat, die IT-Infrastruktur dort vorhanden ist) heißt das noch lange nicht, dass eine generelle Verbindung zwischen Rettungsleitstelle und Einwohnermeldeamt vorhanden ist. In einem Rechenzentrum lagern viele Daten unterschiedlicher User. Diese sind auch nicht mit einandern verbunden und verfügbar für andere User.
Eine generelle Kopplung zwischen Telefondaten und Daten im Einwohnermeldeamt gibt es nicht. Woher sollte auch das Einwohnermeldeamt meine Telefonnummer wissen, wenn ich sie nicht angegeben habe? In der Regel wird es, wie oben beschrieben, mit einer Invers-Suche über öffentliche Medien (Telefonbuch) automatisch gemacht.