... ihr müsst hier mal ganz klar Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht trennen.
Im Rahmen des Strafrechtes und der Strafverfolgung ist eine richterliche Entscheidung zwingend erforderlich. Anruf/Anschreiben an/bei der zuständigen StA, Antrag der StA beim zuständigen Gericht und dann der Beschluss des zuständigen Gerichtes.
Im Gefahrenabwehrrecht ist es etwas anders. Liegt eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person vor, ist z.B. eine Eilanordnung durch einen Mitarbeiter des höheren Polizeivollzugsdienstes ausrechend um entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.
Und das ist doch der Kasus Knaktus.
Die Diensteanbieter sind dann verpflichtet, die Daten entsprechend zu übermitteln. Und zwar unmittelbar! Da kommt es zu keiner Recherche im Internet oder anderen öffentlichen Medien. Da kommt es zur Übermittlung durch den Provider direkt.
Eine zentrale, allumfassende Datenbank über sämtliche ausgegebenen Telefonnummern, ob Mobil- oder Festnetz gibt es tatsächlich nicht. Aber Datenbestände bei den einzelnen Providern.
Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.
MfG