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Thema: Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
    Genau darum geht es mir. ;)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
    Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
    Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?
    Tja, das interessiert mich auch.
    Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.

    Und man kann auch seine Auskunftseinträge beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von eltown Beitrag anzeigen
    Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

    Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

    Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

    MfG Fabsi
    Und wenn man einen anderen Netzbetreiber hat wie z.b. 1&1 ??
    Mfg
    Eltown

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)
    Das würde die Rückverfolgung bei nicht öffentlichen Speicherungen ja auch eine Schnittstelle zur Telekom bedeuten. Was ist mit den anderen Anbietern in Deutschland oder auch Vodafone, T-Mobile usw.?

    Nachdem wir die EMA-Abfrage schon erörtert haben, halte ich die Rückverfolgung von Telefonnummern ohne öffentliche Speicherung für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir echt nicht vorstellen woher die Leitstellen die Daten haben sollten. Wohlgemerkt, wenn sie nicht irgendwo (Telefonbuch) angegeben wurden.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
    Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
    Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

    Gruß
    Alex

  8. #8
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    Ihr sucht §112 TKG.

    HTH

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  9. #9
    Registriert seit
    31.01.2007
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    Sorry, aber....

    Zitat Zitat von 13-86-4 Beitrag anzeigen
    Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
    Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
    Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

    Gruß
    Alex
    ...diese Aussagen sind eindeutig nicht richtig!

    MfG

  10. #10
    Registriert seit
    03.01.2005
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    192
    Hallo,
    ich glaube manche gucken ein bisschen viel Fernsehen, "richterliche Anordnung", dass ich nicht lache.
    Warum sollte dass so sein? Datenschutz schön und gut, aber wessen Rechte sollten denn hier gegen wen geschützt werden?
    Jemand wählt den Notruf, da kann man eigentlich davon ausgehen, dass es im Interesse des Anrufers liegt, dass der Notrufabfragestelle alle Daten zur Verfügung gestellt werden, welche für die unaufschiebbare Hilfeleistung erforderlich sind.
    Desweiteren ist davon auszugehen, dass eine Gefahrenlage vorliegt, demnach ist auch eine Einschränkung von Rechten vertretbar.
    Wenn ich die 112 wähle, sagt mir ja auch nicht eine nette Stimme am Band, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anrufer stillschweigend seine Einwilligung gibt. Wenn es bei mir zu Hause brennen sollte, darf zwar die Feuerwehr in meine Privaträume auch gegen meinen Willen eindringen (Einschränkung meines Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung), aber die Leitstelle der Feuerwehr darf meine Telefonnummer und den Standort des Telefons aus Datenschutzgründen nicht wissen? - Blödsinn.

    Aber wer es immer noch nicht glauben mag, kann sich ja mal §108 TKG zu Gemüte führen.

    Bei meinem Vodafone-Festnetzanschluss stand sogar in den Auzügen der AGB´s, dass Daten bei Notrufverbindungen übermittelt werden.

    Datenschutz ist eine wichtige Sache, aber man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen.

    Bis dann

    Dominic

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