Zitat Zitat von 13-86-4 Beitrag anzeigen
Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

Gruß
Alex
...diese Aussagen sind eindeutig nicht richtig!

MfG