da ja einige richtige Paragraphenreiter sind, lest FwDv 6.3 Verkehrabsicherung von Einsatzstellen.

Die rechtlichen Grundlagen sind ja vorhanden.

Und was ich zur Verkehrregelung meine, ist:

Wenn die Feuerwehr zu einer Technische Hilfleistung gerufen wird, übernehmen bei uns die kleinen Wehren die Verkehrsabsicherung zum Schutze der Einsatzkräfte und anderer Verkehrsteilnehmer und dies immer mit Rücksprache der Polizei ( ich ging davon aus, dass jeder der bei der Feuerwehr Dienst tut, dies auch so versteht )
Und dies klappt bei uns hervorragend.
Wie ja schon oben erwähnt, haben größtenteils die Polizeikräfte nicht die Kapazitäten um einen Unfall aufzunehmen und dazu noch den Verkahr zu regeln.

Desweiteren ist es ja noch eine Kostenfrage, ob ich 10 freiwillige Feuerwehrmänner an der Einsatzstelle habe oder 10 berufliche Polizeibeamte.

Nebenbei, ich wollte dies nicht zu off-topic machen und bleibe immer noch der Meining, dass in jedes Feuerwehrfahrzeug einen Funkgerät vorhanden sein sollte.
Gründe wurden ja schon weitreichend genannt.

Und über die Daseins-Berechtigung lässt sich streiten, aber meine Meinung steht, dass es ohne kleinere Wehren nicht geht, auch wenn diese als BF ( Bauerns-Feuerwehr) abgestempelt wird.

Mfg

P.S. man könnte auch einen Thread eröffnen, wo die Daseins-berechtigung diskutiert wird, würde mich schon interessiern, wasfür Meinungen darüber herrschen *gg*