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Thema: Nach der Verwendung von Material des KFZ-Verbandskastens...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Naja, eigentlich ist die Fahrt im KFZ ja nur mit einem vollständigen Verbandskasten erlaubt. Also darfbman rein theoretisch mit einem nicht kompletten VK gar nicht fahren. Da das aber keinen Sinn macht, gehe ich mal davon aus, dass man - wenn man bei einer Kontrolle verwischt wird und man glaubhaft zeigen kann, dass man den VK gerade erst benötigt hat - einfach am gleichen Tag einen neuen oder aufgefüllten VK an der Pol-Wache vorzeigen muss und die Sache damit erledigt ist. Das dürfte allerdings im Kullanzbereich der Beamten liegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Na, ich denke die Diskussionist wohl eher akademisch, denn welcher Polizist kontrolliert den VK auf Vollständigkeit?

    Und sollte es tatsächlich auffallen, dann wird Dir ein vernünftiger Polizist wahrscheinlich ne Mängelkarte ausstellen, und dann hast Du ja einige Tage Zeit, den Fehler zu beheben.

    Peinlich, aber wahr, beim letzten TÜV beanstandete der Prüfer meinen VK, wg. Verfalldatum. Er konnte sich auch nicht meiner Interpretation anschliessen, dass wo kein Verfalldatum draufsteht auch nichts verfällt...Folge: geringfügige Mängel im Prüfbericht, aber keine Wiedervorführung.

    Seit dem habe ich den vom Discounter, die Herren Albrecht haben manchmal ein echt geiles Timing.
    MfG

    brause

  3. #3
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    Also wenn da mal ein Verbandspäckchen fehlt wird wohl kein Polizist was sagen
    und das kann ma ja auch nachfüllen.

    Wenn man ihn natürlcih mehr oder weniger komplett ausgeräumt hat dann war sicher auch a RTW da ;)
    da würd ich erst mal versuchen den VK beim RTW wieder aufzufüllen (zumindest hier in der Gegend funktioniert das in der Regel ohne Probleme)
    und ansonsten glaub i is des meines wissens genauso wie beim Feuerlöscher, also spätestens am nächsten Tag sollte er wieder gefüllt sein.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, eigentlich ist die Fahrt im KFZ ja nur mit einem vollständigen Verbandskasten erlaubt. Also darfbman rein theoretisch mit einem nicht kompletten VK gar nicht fahren. Da das aber keinen Sinn macht, gehe ich mal davon aus, dass man - wenn man bei einer Kontrolle verwischt wird und man glaubhaft zeigen kann, dass man den VK gerade erst benötigt hat - einfach am gleichen Tag einen neuen oder aufgefüllten VK an der Pol-Wache vorzeigen muss und die Sache damit erledigt ist. Das dürfte allerdings im Kullanzbereich der Beamten liegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    dachte ich mir auch... wurde vergangenes Jahr angehalten und als sonst nix zu bemängeln wollten die Herren dann meinen Verbandkasten sehen. Drei Tage vorher hatte ich aber genau diesen bei einer Schnittverletzung meines Nachbarn im Gebrauch so das eine Mullbinde,drei Kompressen und Einweghandschuhe fehlten. Diese erklärung wurde leider nicht Akzeptiert. Er deutete auf den Deckel des Kastens worauf stand KFZ-Verbandkasten.....na ja, konnte mir das Lachen nicht verkneifen und sagte das mein nachbar ja im Auto gesessen hätte...und so kamen zu den 10 € für fehlende teile noch 20 wegen " aufmüpfigkeit" hinzu. Und -Kasten musste ich gefüllt vorzeigen.

    Ich lies es mir aber nicht nehmen einen zusätzlichen Kasten vorzuzeigen den ich mit der Aufschrift: Allzweckverbandkasten versah...
    Daraufhin mussten sogar die Beamten schmunzeln.

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  5. #5
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    Seitwann ist "Aufmüpfigkeit" strafbar?

    Dann habe ich nämlich glück gehabt: Bei einer Routinekontrolle wurde bei mit nach dem VK gefragt. Er war - zum Glück - vorhanden und vollständig. Im Gegenzug fragte ich die Beamten, ob sie denn ihren schon überprüft haben. Und siehe da: Er war gar nicht vorhanden...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    ..und so kamen zu den 10 € für fehlende teile noch 20 wegen " aufmüpfigkeit" hinzu.
    Gruß Dirk
    Sorry, aber diesen Teil des Postings halte ich für ein Märchen!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Sorry, aber diesen Teil des Postings halte ich für ein Märchen!
    seit diesem Tag glaub ich auch wieder an Märchen.. Das ganze nannte sich" Angabe falscher tatsachen und uneinsichtigkeit..." hab den Bon leider nicht aufgehoben.

    Ich hab jedenfalls den Plan in der Tasche von den Herren in Grün... und das nicht wegen diesem erlebniss.
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  8. #8
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    Hi,

    Also ich denke auch das die ganze Diskussion eher Akademischer NAtur ist, denn:
    1. Wie Oft braucht man den KFZ Verbandskasten?
    2. Wie Oft kommt man dann unmittelbar in eine Kontrolle ohne den vorherigen dringenden Gebrauch nachweisen zu können?
    3. wie Oft wird dann verlangt den KFZ Verbandskasten zu sehen?
    4. Wie oft wird denn bei dann noch der Inhalt auf vollständigkeit geprüft?

    Und wenn man sich jetzt überlegt wie groß DIESE Wahrscheinlichkeit ist, dann ist ein 5er im Lotto wahrscheinlicher...
    Und wenn ich jetzt noch überlege wie groß die Strafe ist (10 Eur.) wenn dann tatsächlich etwas fehlt, dann wird klar das man sich darüber keine Gedanken machen muss.
    (Natürlich darf man es trotzdem, manche Dinge sind es ja wert einfach nur aufgrund ihrer selbst Diskutiert zu werden ;-) )

    Wobei einem klar sein sollte das die Frage nach dem Verbandskasten und dem Warndreieck bei Kontrollen durch die PB in den meisten Fällen sowieso bloß ein Vorwand ist um unauffällig einen Blick in den Kofferraum werfen zu können ohne den Kontrollierten direkt um Erlaubniss bitten zu müssen. (Der Kontrollierte könnte das ja als Unterstellung auffassen)
    Zwangsweise verlangen dürfen die PB das übrigends nicht. Dafür brauchen die sonst einen HD-Beschluss oder müssen zumindest dringenden Tatverdacht mit Gefahr im Verzug vorschieben und das natürlich im Streitfall nachher auch plausibel Begründen können.

    In jungen Jahren wo man noch "wild" war und (aufgrund der Grenznähe) noch öfter kontrolliert wurde habe ich mir da öfter einen Spass daraus gemacht die beiden Gegenstände unter die Sitze zu legen was IMMER für lange Gesichter sorgte und bei der unmittelbar darauf folgenden Frage nach dem "Dürfen wir mal in den Kofferraum..." mit einem höflichen -NÖ- zu Antworten.
    In der Regel haben die sich dann etwas verärgert getrollt. Einmal haben die dann die Jungs vom Zoll herbeigerufen die wiederum das Auto auch ohne konkreten Verdacht durchsuchen durften. Diesen habe ich dann natürlich sofort den bis auf das Reserverad und Bordwerkzeug absolut leeren Kofferraum gezeigt...
    Heute würde ich das natürlich nicht mehr machen ;-)



    Aber:
    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    " Angabe falscher tatsachen und uneinsichtigkeit..."
    Das habe ich noch nie gehört und wiederspricht auch allem was mir bekannt ist.

    Gruß
    Carsnte
    ***Wichtig***
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  9. #9
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,

    Also ich denke auch das die ganze Diskussion eher Akademischer NAtur ist, denn:
    1. Wie Oft braucht man den KFZ Verbandskasten?
    2. Wie Oft kommt man dann unmittelbar in eine Kontrolle ohne den vorherigen dringenden Gebrauch nachweisen zu können?
    3. wie Oft wird dann verlangt den KFZ Verbandskasten zu sehen?
    4. Wie oft wird denn bei dann noch der Inhalt auf vollständigkeit geprüft?
    Genau aus diesen Gründen gibt es dazu wohl keine verbindlichen Regelung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    seit diesem Tag glaub ich auch wieder an Märchen.. Das ganze nannte sich" Angabe falscher tatsachen und uneinsichtigkeit..." hab den Bon leider nicht aufgehoben.
    Moin!

    Ich weiß nicht, welche Rechtsgrundlage die Kollegen angewandt haben sollen oder ob sie Dir lediglich einen Bären aufbinden wollten oder Du uns hier.
    Aber unter im bundeseinheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog ( http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...01_03_2008.pdf ) finde ich da nichts!

  11. #11
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    Zu dem Thema is mir auch mal was passiert. Habe den Kasten gebraucht. Teile der Ausstattung habe ich von den Kollegen aus dem RTW wieder bekommen. Aber halt nur einen Teil. Den Rest wollte ich mir dann über die Arbeit bestellen lassen (geht über extra Rechnung). Wie schon geschrieben, ich wollte. Die Bestellung war ausgefüllt, lag auf dem Schreibtisch....und da lag sie auch länger weil ich einfach den Zettel immer vergessen hatte mit zur Beschaffung zu nehmen. Zur Faschingszeit wurde ich dann mal kontrolliert. Die Herren von der POL wollten auch Warndreieck usw. sehen. Und dann sah man auch wieder siedendheiß, dass ich den Verbandkasten vergessen hatte aufzufüllen. Das habe ich so auch den Polizisten erklärt. Und zugegeben das ich seit fast vier Monaten vergessen hatte den aufzufüllen. Daraufhin erhielt ich einen erhobenen Zeigefinger und den Hinweis, das doch zu machen. Allerdings war hier die Aussage "vergessen ist menschlich". Zahlen musste ich kullanter Weise nichts zu diesem Zeitpunkt. Aber am nächsten Tag hab ich mir im Baumarkt einen neuen gekauft (der alte hatte eh schon nen Knack).

    Also wenns ne Regelung gibt von der Zeit her, ich glaub da währe ich doch ziemlich weit drüber gewesen. Weil mit Baldmöglichst hatte das nix mehr zu tun.

  12. #12
    Christian Gast
    Verdoppelung der Strafe durch Vorsatz !

    Kann also schon sein das er 20 statt 10 Euro zahlen musste. Wer aufmuckt muss draufzahlen,
    habe ich auch gerade wieder erlebt, genauso wie derjenige der ehrlich ist. War kackdreist darufloslügt das sich die Balken biegen der kommt durch. Ist halt so.

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