Das Zauberwort heißt Bestandsschutz. Aufgewertete RAs wurden ja auch nicht mehr wieder zu RS "degradiert".
Mittlerweile benötigt ein Arzt welcher Notarzt werden will, neben dem Fachkundenachweis Rettungsmedizin, 2 Jahre Klinikerfahrung, ein halbes Jahr Intensivstation bzw. Anästhesie sowie 50 Notfalleinsätze als "Notarztpraktikant" auf dem NEF. Es gibt Gemeinden, die diese Vorraussetzungen sogar für den kassenärztlichen Notdienst einführen wollen. Qualitätssicherung genug?
Gruß MAIS1
Der Computer will das Du glücklich bist!
Und vergiss nicht, Bürger, der COMPUTER ist dein Freund und Glücklichsein ist Pflicht!