Moin..
Als SaZ wirst du dich ja in den ersten Tagen (ab dem Zeitpunkt, an dem du SaZ bist)
als Erstwohnsitz "Kaserne" ummelden müssen. Nur wenn du "Heimschläfer" bist, und
das ist logistisch in den ersten 2-3 Jahren aufgrund AGA und Lehrgängen einfach unklug,
würde u.U. ein Zweitwohnsitz "reichen". Genauere rechtliche Grundlagen solltest du
in deinem GeZi erfahren.
Da du auch recht schnell deinen Lehrgangsplan erhälst, die einzelnen Lehrgänge zwischen
4 Wochen und 6 Monaten dauern und nicht gerade "Kasernennah" stattfinden müssen,
UND du während dieser Abschnitte zum Teil einfach keine Zeit haben wirst, einem Alarm
folge zu leisten, wird das "Hobby Feuerwehr" -zumindest die Lehrgangszeit- äusserst
schwierig.
Grundsätzlich (aus eigener Erfahrung) ist es schwer, während der Dienstzeit einem
Alarm zu folgen, wegen einem Alarm "zu spät" zum Dienst zu erscheinen oder wegen
der "durchgemachten Nacht im Feuer" nicht diensttauglich (Erschöpfung) zu sein,
wird sicher nur durch einen sehr grosszügigen Kompaniechef nicht zu dienstrechtlichen
Konsequenzen führen.
Grundwehrdienstzeit und Spezialgrundausbildung - keine Chance .. Einsatzklar bist
du dann nur in sehr geringem Umfang - klar, auch wenige Stunden sind besser als
nichts, was die Ausrückstärke angeht..
Im Endeffekt kommt es auf die Tätigkeit an, die du nach deinen Ausbildungen
durchführen wirst - es gibt auch bei der Bundeswehr quasi "Bürojobs", auch Schichtdienst,
wo man dann mehrere Tage am Stück frei hat, und mit einem grosszügigen Chef
wirst du sicher eher mal zu spät kommen dürfen als mit einem dienstbezogenerem.
Gruss,
Tim