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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    also ich weiss von uns das erstmal empfohlen wird in die FF zu gehen in welcher ihrem EInsatzgebiet man wohnt.

    Aber es ist auch möglich wenn ich in Ort A wohne und dort bei der FW bin, auch in Ort B bei der FW zu sein. Vorraussetzung die Freundin wohnt dort oder man arbeitet dort!! Desweiteren sollte man schauen bei beiden Feuerwehren hin und wieder bei den Übungen teilzunehmen.

    Nimmt man nun aber eine Führungsposition ein, also hat man in seiner Heimatfeuerwehr den GF, dann hat man den in Ort B zwar auch, muss aber den dort heimischen GF den Vorrang lassen. Sollte dort dann kein GF kommen, dann darf auch der Feuerwehrler aus Ort A in Ort B GF machen. Für den ZF gilt natürlich das gleiche!!

    Also diese Art finde ich durchaus gut.
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  2. #2
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    Sicherlich ist es ratsam, die Vorschriften zu studieren.Aber manchmal ist es einfacher, mal den Löschgruppenführer, oder den Leiter der Wehr einfach so zu fragen. Denn wenn es mir bei der Wehr im Ort nicht gefällt, und ich die Wehr im Nachbarort attraktiver finde, kann mich doch niemand dazu zwingen, dort tätig zu werden! Und dann lässt sich bestimmt ne Lösung finden!
    Wir haben 40 Aktive, und von denen wohnen 6 in den Nachbarorten, bis se halt am GH sind dauert es 2-3 Minuten länger, aber die schaffen es immer unseren ELW zu erwischen.
    Von Einsatzkräften, die als Gäste bei uns mitfahren wollen, halten wir eigentlich nicht sehr viel,bzw., verlangen schon, dass se vorher 3-4 mal zum Dienstabend kommen, um Sie ein wenig kennen zu lernen.

  3. #3
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    Umzug

    Hallo zusammen ,

    ich bin neu hier und hätte da mal eine frage zum Thema Umzug !

    Ich komme aus Bawü und bin dort in einer FF ziehe aber in den Nächsten wochen um Nach Niedersachsen und würde gern dort dan auch in die FF eintreten was ist zu tun Bzw zu beachten ?
    Geht mir den da meine Dienstzeit die ich schon geleistet habe verloren und meine ganzen ausbildungen die ich gemacht habe oder gelten die immer noch ??
    Muss mich die dortige FF aufnehmen?

    ich bedanke mich schonmal im vorfeld für eure hilfe,

    MfG

    Firsty

  4. #4
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    Dienstzeit sowie Lehrgänge werden natürlich anerkannt. Bei Dienstgraden gibt es teilweise mal Diskussionen, aber wer auf Dienstgrade etwas gibt...

    Aufnehmen "muss" dich natürlich niemand, aber wenn du selbst keinen Grund nennen kannst, warum man dich nicht nehmen sollte, wüsste ich nicht was dagegen spricht. Einfach auf einem Dienstabend hingehen, fertig.

  5. #5
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    Hallo,

    die Dienstzeit wird in der Regel anerkannt, genaueres sagen kann der:

    Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
    Bertastraße 5
    30159 Hannover
    Telefon 0511 – 888 112
    Telefax 0511 – 886 112
    Internet www.lfv-nds.de

    Zu den Lehrgängen: auch diese werden meist, auf Antrag, anerkannt. Der Antrag wird durch die:

    Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
    - Standort Celle -
    Bremer Weg 164
    29223 Celle
    Telefon: +49 51 41 9 79-0
    Fax: +49 51 41 9 79-217
    E-Mail: kontakt@nabk.niedersachsen.de

    bearbeitet. Die entscheiden, nach Prüfung der Ausbildungsinhalte, welcher Lehrgang anerkannt wird.

    In die jeweilige kommunale Feuer (um welche Kommune geht es denn?) aufnehmen muss Dich natürlich niemand. Allerdings werden ausgebildete Kräfte sehr gerne genommen, da sie schon sehr kurzfristig (nach einer kurzen Ausbildung / eher "Einweisung") in die örtlichen und bundesländerspezifischen Besonderheiten voll einsatzfähig sind. Am Besten in der zukünftigen Ortswehr beim Ortsbrandmeister vorstellig werden und sich dort erkundigen, wie der Stand ist. Es soll in NDS tatsächlich (ein paar wenige) Ortswehren geben, die alle Plätze im Gerätehaus besetzt haben und daher einen Aufnahmestop verhängen müssen... ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Guten morgen,

    vielen Dank für diese info´s das Hilft mir schon sehr weiter,mir ging es halt darum weil ein kamerrad zu mir meinte wen ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben prakitsch Vorstelle müsste die mich eben über nehmen !Dem ist wohl nicht so Bzw gibt es auch keine gestzliche regelungen oder richtlinen !?

    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)

    nochmals danke für die schnelle und guten Antworten

    MfG

    Firsty

  7. #7
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    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    ..ein Kamerad zu mir meinte, wenn ich nicht austrete bei meiner Feuerwehr und mich oben (in NDS) praktisch vorstelle müsste die mich eben übernehmen!
    Das klappt nur, wenn ein "Wechsel" innerhalb einer Kommune erfolgt. "Wechsel" in Anführungszeichen, da es ja keine eigenständigen Ortsfeuerwehren gibt sondern nur EINE Feuerwehr je Stadt/Gemeinde (halt mir mehreren Wachen). Da entscheidet der Stadt-/Gemeindebrandmeister (StBM/GemBM) in "seiner" Stadt wo er wen einsetzt. (Man muss ja nicht unbeding in dem Stadtteil in dem man wohnt in der Ortswehr sein, Stilblüte ist ja der Vorschlag einer Ortswehr wer OrtsBM werden sollte. Kann sich die Hauptversammlung der Ortswehr nicht einigen, wen sie dem Stadtrat zur Wahl vorschlägt, wird der StBM eine Person seines Vertrauens - meist aus einem anderen Stadtteil - vorschlagen, den der Stadtrat in der Regel dann einstimmig als OrtsBM wählt und für sechs Jahre beruft). Rein rechtlich hat also immer der StBM das letzte Wort, ob Du in die Feuerwehr der Stadt aufgenommen wirst und welcher Wache er Dich zuteilt, das "Ortskommando" spricht nur eine Empfehlung aus.
    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Dem ist wohl nicht so, bzw gibt es auch keine gesetzliche Regelungen oder Richtlinien !?
    Feuerwehr ist Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes "Brandschutzgesetz" oder "Brand- und Katastrophenschutzgesetz", oder wie das auch immer in dem jeweiligen Bundesland heisst (hier halt: "Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) Vom 18. Juli 2012"). Schon daher ist es immens schwer, dass sich mal zwei Bundesländer einigen. Natürlich gibt es Vereinbarungen, die genau den Fall des Wechseln betreffen. Diese sind aber nicht aufgeschrieben sondern nur "wenn wer kommt könnten wir das ja so und so machen"-besprochen (idR. von den jeweiligen Landesfeuerwehrschulen).

    Zitat Zitat von Firsty Beitrag anzeigen
    Ich werd mich einfach mit den beiden Brandmeistern hinsetzen und das besprechen :)...
    Beiden Brandmeistern? Welche beiden Brandmeister? Du gehst zum Ortsbrandmeister der niedersächsischen Ortswehr und sprichst mit dem. Der läd Dich dann erstmal zu einem (oder mehreren) Dienstabenden ein. Anschließend kommt der Aufnahmeantrag auf die Tagesordnung des Ortskommandos, die dann eine Empfehlung an den StBM/GemBM geben, der prüft den Antrag, ordnet die Aufnahme in die Stadt-/Gemeindefeuerwehr an und teilt dich der Ortswehr zu, in der Du an Besten aufgehoben bist. (oder praktisch: das Ortskommando sagt ja, teilt das dem StBM mit und der nickt still...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
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    Hallo Akkonhaland,

    Vielen dank für deine ausführlichen Antworten dazu hätte ich noch ein paar Fragen .

    Muss ich den vorher bei meiner alten Feuerwehr austreten oder wird das anderweitig geregelt?Und von wem ??

    MfG

    Firsty

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