Das Niedersächsische Brandschutzgesetz spricht von Gemeindeeinwohnern. Die Gemeindeordnung wiederum sagt, das als Einwohner gilt, wer seinen "Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt" dort hat. Darunter sollte dann auch der Zweitwohnsitz fallen.
Das Niedersächsische Brandschutzgesetz spricht von Gemeindeeinwohnern. Die Gemeindeordnung wiederum sagt, das als Einwohner gilt, wer seinen "Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt" dort hat. Darunter sollte dann auch der Zweitwohnsitz fallen.
Moin..
Als SaZ wirst du dich ja in den ersten Tagen (ab dem Zeitpunkt, an dem du SaZ bist)
als Erstwohnsitz "Kaserne" ummelden müssen. Nur wenn du "Heimschläfer" bist, und
das ist logistisch in den ersten 2-3 Jahren aufgrund AGA und Lehrgängen einfach unklug,
würde u.U. ein Zweitwohnsitz "reichen". Genauere rechtliche Grundlagen solltest du
in deinem GeZi erfahren.
Da du auch recht schnell deinen Lehrgangsplan erhälst, die einzelnen Lehrgänge zwischen
4 Wochen und 6 Monaten dauern und nicht gerade "Kasernennah" stattfinden müssen,
UND du während dieser Abschnitte zum Teil einfach keine Zeit haben wirst, einem Alarm
folge zu leisten, wird das "Hobby Feuerwehr" -zumindest die Lehrgangszeit- äusserst
schwierig.
Grundsätzlich (aus eigener Erfahrung) ist es schwer, während der Dienstzeit einem
Alarm zu folgen, wegen einem Alarm "zu spät" zum Dienst zu erscheinen oder wegen
der "durchgemachten Nacht im Feuer" nicht diensttauglich (Erschöpfung) zu sein,
wird sicher nur durch einen sehr grosszügigen Kompaniechef nicht zu dienstrechtlichen
Konsequenzen führen.
Grundwehrdienstzeit und Spezialgrundausbildung - keine Chance .. Einsatzklar bist
du dann nur in sehr geringem Umfang - klar, auch wenige Stunden sind besser als
nichts, was die Ausrückstärke angeht..
Im Endeffekt kommt es auf die Tätigkeit an, die du nach deinen Ausbildungen
durchführen wirst - es gibt auch bei der Bundeswehr quasi "Bürojobs", auch Schichtdienst,
wo man dann mehrere Tage am Stück frei hat, und mit einem grosszügigen Chef
wirst du sicher eher mal zu spät kommen dürfen als mit einem dienstbezogenerem.
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Danke für die Antworten. Ich bin schon seit 2Monaten SAZ;) Umgemeldet habe ich mich nicht, das wollte ich aufschienben bis ich die Wohnung habe. Aga musste ich nicht machen da ich Wiedereinsteller bin.
Bin nur Mannschafter, also Lehrgänge wird es nicht ganz so oft geben, mache übrigens einen Bürojob/Waffenkammer. Mir ist klar das in der Dienstzeit kein Einsatz von mir angenommen wird, das soll alles immer erst nach Dienst passieren.
Werde mal mit dem Spieß drüber reden wie das nach ner Einsatznacht aussieht, ob ich da später kommen darf oder ob ich Stunden nehmen müsste.
Erstmal ist wichtig das ich den 2.Wohnsitz anmelde und dann auch in die FFW eintrete.Dann bin ich schonmal sehr sehr glücklich. Alles weitere kläre ich dann.
PS: Das wird eine Umstellung für mich sein da ich nun von einer Dorfwehr in eine große Schwerpunktwehr wechsle. Ich freue mich schon:)
Salut nochmal..
Also in RLP muss man sich innerhalb 7 Tage "ummelden", sonst drohen böse
Geldstrafen, wenns auffällt.. "warten" wäre also blöd, falls ähnliche Fristen in
deinem (Kasernen-)Bundesland gelten ;)
In meiner Kaserne habe ich es durchaus erlebt, das zwar die "Abrechnung" stimmen
musste, was deine Dienstzeit und Urlaubszeit angeht, aber gerade was sowas wie
Feuerwehr angeht, sollte ähnlich wenige Probleme geben wie bei "Stunden wegen
Sportverein" :)
Vielleicht haste Glück und der Spiess ist auch in der Feuerwehr *G*
Gruss,
Tim
--
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Also die Sache mit Bundeswehr und Freiwilliger Feuerwehr ist immer ein kleiner Drahtseilakt.
Ich meine mal etwas gehört zu haben das du als Soldat vom Feuerwehrdienst freigestellt bist. OK wenn dies stimmt wird das heutzutage nicht mehr so genau genommen.
Zudem kann ich als auch SaZ sagen es kommt sehr auf den Chef an. Meiner zum Beispiel erlaubte mir vom Dienst fernzubleiben wenn ich mich im Einsatz befand bzw auch ne Zeit danach (lieber später kommen als auf der Fahrt eine Gefahr darzustellen). Die Kameraden die in der Feuerwehr in Standortnähe sind dürfen bei uns auch während der Dienstzeit zum Einsatz.
Ein anderer Chef (den ich auf einem Lehrgang hatte) sagte auch recht wenig dagegen wenn man deswegen später kam. Als Führungskraft im BRK hätte dieser mir auch gewährt mehrere Tage vom Dienst zu Einsatzzwecken fern zu bleiben.
Also es sind recht viele unklarheiten offen.
Von daher Frage einfach deinen Kp-Chef in einen Gespräch wie er das hält und das bist du auf der sichersten Seite.
MFG
Sipero
ich war 4 Jahre lang SaZ und nie in der kaserne angemeldet.
Nach der AGA (3 Monate) war ich immer Heimschläfer, was sollte daran unklug sein ???
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Das es ein Verstoss gegen das Meldegesetz war, sogar mit Vorsatz, da
du eine passende Belehrung unterschrieben hast :)
Naja ..
*EDIT* Als Heimschläfer warste dann ja an jenem "Schlafwohnsitz" gemeldet..
--
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