Mal eine andere Frage an die unter Euch, die sich ein wenig mit Strassenverkehrsrecht auskennen.
Beleuchtete Schilder sind lt. StVZO nur für Ärzte ....... und nach Eintragung erlaubt.
An keiner Stelle aber habe ich etwas über die Vorschriften erfhren bezüglich:
- beleuchteten Taxischildern
- beleuchteten Transparenten wie z.B. "Entstördienst"
- beleuchteten Zielschildern von Bussen
- blinkende Schrift im Blaulichtbalken (Notarzt, Halt - Polizei)
- usw.
Wo ist das eigentlich geregelt, falls überhaupt. Und wenn mein Verdacht stimmt, warum darf dann ein Taxi ein beleuchtetes Schild habe und ein FF Angehöriger nicht?




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