Hallo!
Ja...und auch das ist richtig!
@Carotthat,
Du hast in Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn!?
Dies ist i.d.R. dann im FZ-Schein eingetragen sofern die Schlüsselnummer nicht umgeschrieben wurde und der Halter Privat ist!
Ist der Halter z.b. DRK oder DLRG, kann bzw. wird der TÜV die Schlüsselnummer im Fz-Schein umbennen, die Nr. selbst weiß ich leider nicht mehr, aber der Sinngemäße Text dazu lautet dann " Einsatz und Kommandofahrzeuge des Katasrophen u.- Zivilschutz ".
Könnte auch sein, das es mittlerweile anders lautet bzw. die Absatznr. des §52 als Text übernommen wird : " Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes ".
Nach §52 Abs.3, dürfen Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutz mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet sein, MÜSSEN ABER NICHT!
Daraus ergibt sich die Zulässigkeit ohne eine zusätzliche Eintragung oder Vorführung des Fahrzeuges!
Kann auch sein, das der Herr " TÜV-Gott aus Bayern " sich auch aufspielen möchte.!?
In unserem Fall war der Herr " TÜV-Mitarbeiter " äußerst freundlich und Fachkommpetent, er hat uns erst auf diese Art der Zulassung hingewiesen. Die Sondersignale etc. hatten ihn gar nicht interessiert, er meinte lediglich " er gehe davon aus das die Anlagen zugelassen und funktionstüchtig sind "..!!
Achtung : Werden Kennleuchten oder sonstige Warnanlagen fest auf das Dach montiert, muss in jedem Fall das Fz. vorgestellt und die sich daraus ergebene Höhe neu eingetragen werden!!
Mobile Anlagen z.b. Magnetleuchte brauchen keine umschreibung der Fz-Höhe.
Jetzt müsste alles klar sein?!
MfG




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