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Thema: Frontblitzer

  1. #16
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    @Andreas 53/01:

    Laut §52 Abs.3 StVZO muss die Hauptausstrahlrichtung der Kennleuchten nach vorne sein und darf nur in Verbindung mit Kennleuchten mit blauem Blinklicht verwendet werden. Das heisst aber im Umkehrschluss, dass auch "Heckklappenblitzer" sowie Seitenblitzer keine allgemeine Einbaugenehmigung haben, sondern einer Einzelabnahme bedürfen.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #17
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    Hallo!

    Ja, so ist es richtig!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #18
    Carotthat Gast
    Und wieso nimmt der TÜV Bayern dann die Frontblitzer nicht ab???

    C.

  4. #19
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    Frage:
    Und wieso nimmt der TÜV Bayern dann die Frontblitzer nicht ab???
    Antwort:
    Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
    bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #20
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    Hallo!

    Ja...und auch das ist richtig!

    @Carotthat,
    Du hast in Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn!?
    Dies ist i.d.R. dann im FZ-Schein eingetragen sofern die Schlüsselnummer nicht umgeschrieben wurde und der Halter Privat ist!
    Ist der Halter z.b. DRK oder DLRG, kann bzw. wird der TÜV die Schlüsselnummer im Fz-Schein umbennen, die Nr. selbst weiß ich leider nicht mehr, aber der Sinngemäße Text dazu lautet dann " Einsatz und Kommandofahrzeuge des Katasrophen u.- Zivilschutz ".
    Könnte auch sein, das es mittlerweile anders lautet bzw. die Absatznr. des §52 als Text übernommen wird : " Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes ".
    Nach §52 Abs.3, dürfen Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutz mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet sein, MÜSSEN ABER NICHT!

    Daraus ergibt sich die Zulässigkeit ohne eine zusätzliche Eintragung oder Vorführung des Fahrzeuges!

    Kann auch sein, das der Herr " TÜV-Gott aus Bayern " sich auch aufspielen möchte.!?
    In unserem Fall war der Herr " TÜV-Mitarbeiter " äußerst freundlich und Fachkommpetent, er hat uns erst auf diese Art der Zulassung hingewiesen. Die Sondersignale etc. hatten ihn gar nicht interessiert, er meinte lediglich " er gehe davon aus das die Anlagen zugelassen und funktionstüchtig sind "..!!

    Achtung : Werden Kennleuchten oder sonstige Warnanlagen fest auf das Dach montiert, muss in jedem Fall das Fz. vorgestellt und die sich daraus ergebene Höhe neu eingetragen werden!!
    Mobile Anlagen z.b. Magnetleuchte brauchen keine umschreibung der Fz-Höhe.

    Jetzt müsste alles klar sein?!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (12.08.2003 um 17:08 Uhr)
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  6. #21
    King Salomon Gast
    In unseren Fahrzeugscheinen ist soweit ich weiss auch nichts eingetragen von wegen SoSi Anlage! Nur die neue Höhe wude reingeschrieben!

  7. #22
    Carotthat Gast

    Frontblitzer - Update

    Hi,

    hab doch noch was rausgefunden:

    Wenn blaue Frontblitzer bei berechtigten Personen/PKWs nicht im Schein eingetragen werden müssen,
    dann müssen sie jedoch einer bestimmten DIN-Norm entsprechen (mind. höher als 70cm vom Boden).
    -> also doch wieder eintragen?
    Oder gilt das nur für RTW/KTW? Und nicht für PrivatPKW???

    Caro.
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  8. #23
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    Hallo!

    Bauteile an Kraftfahrzeugen müssen immer einer " Norm " entsprechen, das hat nix mit Privat oder nicht Privat zu tuen!

    Empfohlene Höhe der Frontblitzer liegt bei 90cm ab Boden gemessen, eigentlich dürften sie nicht höher als die herkömmlichen Abblendscheinwerfer montiert werden aber es gibt auch Fahrzeuge ( z.b. RK Mittelhessen ) da sind diese auf der Motorhaube montiert!

    Alle Blinkleuchten für blaues oder gelbes Licht und Einsatzhörner müssen eine Allg. Betriebserlaubnis besitzen sprich eine Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ( KBA ) haben!
    Die Hersteller weisen über Abweichungen dieser Bestimmungen meist hin, sodas es keine Probleme geben sollte in der Auswahl der Teile!?

    MfG
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  9. #24
    Lauschi Gast
    ....mindestens 70cm vom Boden...
    Dann dürften nur 10% aller NEF´s mit Frontblitzern fahren oder verstehe ich da was falsch?

    Gruß Michael

  10. #25
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    Original geschrieben von Lauschi
    Dann dürften nur 10% aller NEF´s mit Frontblitzern fahren oder verstehe ich da was falsch?

    Gruß Michael
    bei uns werden nur noch die NEF´s auf MAN TGA mit Frontblitzern ausgestattet!!! *g*
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  11. #26
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    Hey Leute!

    Habe folgendes Einsatzfahrzeug gesehen (siehe Anhang). Habe den Eindruck, dass die LED-FWL zu tief eingebaut sind. Oder gibt es keine Vorschriften welche Mindesthöhe?

    Gibt es dafür ein Datenblatt (Mindesthöhe(Höchsthöhe)?
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    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #27
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    Moin moin,m

    ich würde mal gerne den Rest vom Fahrzeug sehen ;-)

    Aber ich habe auch ein Auto mit recht tiefen Frontblitzern gefunden...

    http://www.mrn-blaulichter.de/details.php?image_id=705

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #28
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    Ausser, dass es absolut scheisse aussieht, hätte ich da als Prüfer keine Einwände gegen ;)

    MfG Fabsi

  14. #29
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    bei nem normalen auto find ich das sowieso unsinn die blitzer am kühlergrill zu packen, da hängen die doch viel zu tief... sinn und zweck ist es doch, die im rückspiegel zu sehen auch wenn das einsatzfahrzeug sehr nahe hinter einem steht. da ist son LED-gerät für die windschutzscheibe schon viel besser.

  15. #30
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    Moin ..

    Eine Beobachtung unserers Bereitschaftsleiters war mal, das ein KTW vor
    dem Krankenhaus seine Frontblitzer nach oben gedreht hatte (geht ja nur
    ein paar Grad, aber es ist deutlich sichtbar) ..

    Nachdem er das "gerichtet" hatte und die Besatzung kam, fragte er, ob das
    nicht bemerkt wurde - die Besatzung stellte die Blitzer wieder nach oben mit
    der Begründung, das sie - nach oben gedreht - besser in den Rückspiegel
    blitzen würden ...

    In der Tat haben die BF-RTW und -KTW das so "eingestellt", nur frage ich mich,
    ob da was dran ist.. ich zweifele daran, die Reflektoren in den Blitzern sollten
    doch einen gewissen Winkel haben, wenn man sie "wegdreht", müsste sich
    das doch eher negativ (oder zufällig positiv?) auf die Eigentschaften auswirken..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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