Frage:
Und wieso nimmt der TÜV Bayern dann die Frontblitzer nicht ab???
Antwort:
Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!