Hallo!

Wenn Du regulär an Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn führen darfst, dann darfst Du auch Frontblitzer zusätzlich einbauen, diese müssen dann nicht nachträglich eingetragen werden! Siehe §52 Abs.3 weiter oben geschrieben

Genauso darfst Du dann auch " Heckklappenblitzer " o.ä. einbauen!
KBA ist die Fahrzeugteile prüfnummer vom Kraftfahrt Bundesamt.

Man erkennt sie an dem Zeichen und einer Teilenummer z.b. : ~K1234

MfG