Hmm,Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!
Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!
Sie müssen jedoch den Techn. Anforderungen §22 StVZO entsprechen.
D.h. natürlich nur mit KBA-Nr. zugelassene Leuchten einbauen!!
Eine nachträgliche Vorstellung bei der Zulassungstelle bzw. TÜV ist somit nicht erforderlich!
Wobei eine Ausstattung an einem PKW fraglich durch die geringen Anbauhöhe und somit auch nicht sinnvoll ist!?
MfG
Schlüsselnummer ist aber normal, d.h. kein Einsatzfahrzeug, weil auf Privatperson zugelassen.
Was sind Leuchten mit KBA-Nummer?
Und die Ausstattung an einem PKW ist, wie mir von anderen Leuten mitgeteilt wurde, "voll" der Räumeffekt...