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Thema: Frontblitzer

  1. #1
    Carotthat Gast

    Frontblitzer

    Hi NG,

    hat jemand ne Ahnung, wie es mit (blauen) Frontblitzern (zB im Kühlergrill) in Bayern ist - erlaubt oder nicht?

    Caro.

  2. #2
    Wasserwachtler Gast
    die sind für Rettungsfahrzeuge in Bayern erlaubt!! Oder meinst du für den privaten gebrauch?? Denn da sind sie verboten!!

  3. #3
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    also wir haben straßenräumer auch an den Großfahrzeugen der Feuerwehr in bayern.

  4. #4
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    Erlaubt, wenn Du die geforderten Mindest- bzw. Höchsteinbaumasse einhältst.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
    Carotthat Gast
    Original geschrieben von Quietschphone
    Erlaubt, wenn Du die geforderten Mindest- bzw. Höchsteinbaumasse einhältst.
    Und die wären?

    C.

  6. #6
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    "Im Rahmen der 26. Verordnung zur Änderung des Straßenverkehrsrechts vom 12.8.1997, die am 1.9.1997 in Kraft tritt, wird der Absatz 3 des Paragraphen 52 StVZO wie folgt ergänzt:

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptausstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz I zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)".
    Schau' mal in die Einbauanleitung, da dürfte das beschrieben sein. Auswendig weiss ich es im Moment leider nicht.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
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    Hey Leute!


    2 Einbauvorschriften sind....

    - höchst Einbauhöhe 1,20m
    - 2 in Fahrtrichtung abstrahlende Frontblitzer! (Weniger/mehr sind nicht erlaubt)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Hallo!

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

    §52 StVZO

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (09.08.2003 um 12:46 Uhr)
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  9. #9
    Carotthat Gast
    Also,

    dann kann ich ja an einem PKW, der die Genehmigung und auch die Ausstattung für Blau/Martin hat, auch die Frontblitzer einbauen, oder?
    Wieso nimmt dann kein TÜV die Dinger ab???

    C.

  10. #10
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    Hallo!

    Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
    bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!

    Sie müssen jedoch den Techn. Anforderungen §22 StVZO entsprechen.
    D.h. natürlich nur mit KBA-Nr. zugelassene Leuchten einbauen!!

    Eine nachträgliche Vorstellung bei der Zulassungstelle bzw. TÜV ist somit nicht erforderlich!

    Wobei eine Ausstattung an einem PKW fraglich durch die geringen Anbauhöhe und somit auch nicht sinnvoll ist!?

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
    Carotthat Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Weil wenn Du ohnehin Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nach §52 Abs.3 StVZO führen darfst , Frontblitzer nicht nachträglich eingetragen werden müssen,
    bzw. ergibt sich die Ausrüstung aus der im Fahrzeugschein stehenden Schlüsselnummer dessen Text : " Einsatzfahrzeug des Katastrophen -u. Zivilschutz " lautet!

    Sie müssen jedoch den Techn. Anforderungen §22 StVZO entsprechen.
    D.h. natürlich nur mit KBA-Nr. zugelassene Leuchten einbauen!!

    Eine nachträgliche Vorstellung bei der Zulassungstelle bzw. TÜV ist somit nicht erforderlich!

    Wobei eine Ausstattung an einem PKW fraglich durch die geringen Anbauhöhe und somit auch nicht sinnvoll ist!?

    MfG
    Hmm,
    Schlüsselnummer ist aber normal, d.h. kein Einsatzfahrzeug, weil auf Privatperson zugelassen.
    Was sind Leuchten mit KBA-Nummer?
    Und die Ausstattung an einem PKW ist, wie mir von anderen Leuten mitgeteilt wurde, "voll" der Räumeffekt...

  12. #12
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    Hallo!

    Wenn Du regulär an Deinem PKW Blaulicht und Einsatzhorn führen darfst, dann darfst Du auch Frontblitzer zusätzlich einbauen, diese müssen dann nicht nachträglich eingetragen werden! Siehe §52 Abs.3 weiter oben geschrieben

    Genauso darfst Du dann auch " Heckklappenblitzer " o.ä. einbauen!
    KBA ist die Fahrzeugteile prüfnummer vom Kraftfahrt Bundesamt.

    Man erkennt sie an dem Zeichen und einer Teilenummer z.b. : ~K1234

    MfG
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  13. #13
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    Hi!

    Die sind erlaubt, wir haben auch noch drei Stück an jeder Seite! Und zwei hinten neben dem Pumpenbedienstand! Ich mach mal ein Foto, dann werd ichs vielleicht hier einstellen!

    Gruß Stefan!!!

  14. #14
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    Hallo!

    An der Seite montierte Leuchten bedürfen dagegen einer Sondergenehmigung!! Für sie existieren bisher keine Allg. Betriebszulassung!

    Sie dürfen nicht ohne weiteres an Einsatzfahrzeugen montiert und betrieben werden!!

    Nur zur Info...!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  15. #15
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    Die sind aber im Brief eingetragen, drum denk ich dass es da keine schwierigkeiten geben sollte, Oder?

    Gruß Stefan!!!

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