"Im Rahmen der 26. Verordnung zur Änderung des Straßenverkehrsrechts vom 12.8.1997, die am 1.9.1997 in Kraft tritt, wird der Absatz 3 des Paragraphen 52 StVZO wie folgt ergänzt:

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptausstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz I zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)".
Schau' mal in die Einbauanleitung, da dürfte das beschrieben sein. Auswendig weiss ich es im Moment leider nicht.