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Thema: Frontblitzer

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ausserdem sind die Fahrzeuge, in denen man eine "normale" Heckscheibe hat, sowieso nur noch die Ausnahme. Inzwischen fährt ja jeder einen Kombi oder Van oder einen Geländewagen. Und da würden wirklich nur Blitzer in Windschutzscheibenhöhe etwas bringen...
    Das ist Genau das, was ich bei uns Anstrebe...

    Jedes Auto bekommt noch Frontblitzer und nach und nach je eine (größere auch mal 2, für links und rechts) Helle FWL-LED oder ähnliches (natürlich mit zulassung ^^)

    Damit ist denke ich doch, gewährleistet, dass einen Jeder sieht...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Also dann will ich mal ganz kurz ein paar Zahlen in den Raum werfen!

    Mindesteinbauhöhe 800mm
    Maximaleinbauhöhe 1200mm

    das ganze wurde entnommen aus der Einbauanleitung für die Doppelblitz-Warnanlage Typ 40 pico LED von Hänsch.


    Gruss Elton

  3. #3
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    Zitat Zitat von Elton
    das ganze wurde entnommen aus der Einbauanleitung
    Joar... Das mag schon stimmen...

    Aber solange der TÜV nix dagegen sagt, wirds von denen auch keinen Stören ;)

    Wobei ich aber sagen muss, dass 80cm Mindesteinbauhöhe, bei nem PKW schon nicht mehr wirklich zu halten sind... ^^

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zum Thema TÜV mal kurz ne kleine Anekdote:

    letzte Woche war ich dort, hab gefragt ob Frontblitzer schaltbar sein müssen.

    3 der 4 Prüfer haben mich erstmal dumm angeschaut, dann kam von allen die Antwort das sei sowieso nicht erlaubt, Blaulicht gäbe es nur auf dem Dach und dort wäre es auch sinnvoll

    8-) da hab ich erstmal dumm geschaut, hab versucht es denen zu erklären, letzendlich gab es erts "entwarnung" als die ein Telefonat mit dem Prüfer für Feuerwehrgeräte geführt hatten.
    Und eventuell, je nachdem wie der drauf ist, kann der auch mal ein machtwort in Bezug auf die Mindesthöhe sprechen ;-)
    Er muss nicht, aber er kann.....





    .....Gruss Elton

  5. #5
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    Zitat Zitat von Elton
    Mindesteinbauhöhe 800mm
    Maximaleinbauhöhe 1200mm
    Diese Zahlen halte ich für PKW (NEF etc) doch irrational.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Diese Zahlen halte ich für PKW (NEF etc) doch irrational.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hinter der Frontscheibe dürfte das zu machen sein, aber ansonste isses Bockmist.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  7. #7
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Hinter der Frontscheibe dürfte das zu machen sein, aber ansonste isses Bockmist.
    Dann erklär mir mal, wie du das anstellen möchtest...

    Da die gängigen Frontblitzer Keine Zulassung für Hinter der Windschutzscheibe besitzen ^^

    Wäre also völlig irrsinnig, von den Einbaumaßen her diese Mindeshöhe an zu geben, wenn die dort garnicht verbaut werden dürfen....

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    D
    Wäre also völlig irrsinnig, von den Einbaumaßen her diese Mindeshöhe an zu geben, wenn die dort garnicht verbaut werden dürfen....

    Ob irrsinnig oder nicht, so steht es halt in den Vorschriften drin und [rein theoretisch] muss man sich da dran halten.

    Ist halt so.



    Elton

  9. #9
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    @Elton: Das muss Gedankenübertragung gewesen sein. Du sprichst mir aus der Seele.


    Gruß
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  10. #10
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    Vorschriftenwahnsinn in Deutschland

    ...mir selbst so passiert...
    Nach der Ausrüstung und Beklebung eines neuen (gebr. RTW Typ Chevy-Koffer)
    ffuhr ich zum TÜV und führte den Wagen vor. Das Fahrzeug verfügte über 10 (in Worten Zehn) blauen Lampen am Koffer, im Kühlergrill und auf der Fahrerkabine. TÜV-Prüfer: "mach mal Deine Reklameleuchten (RKL) an. ---nach einiger Zeit der Bewunderung--- So nun Lichter-Show wieder aus. Leider kann ich den Wagen so nicht zulassen denn es fehlen die drei nach allen Seiten hin sichtbaren Rundumkennleuchten auf dem Dach. Also fuhr ich unverrrichteter Dinge wieder zur Wache und berichtete das Ergebnis der Vorführung unserem Geschäftesführer und dem FDL. Deren Kommentar war: na dann bau eben noch die Lampen drauf - wenn die es so haben wollen. Gesagt getan und ich fuhr ca. 2Std. später erneut zum TÜV und führte den Wagen vor => Ergebnis: problemlose Zulassung des RTW jetzt mit 13 blauen Lampen.

    ..und ihr macht so ein aufheben wegen ein Paar Frontblitzern :-)

    Anmerkung: ....und ich dachte immer die StVZO wäre bundeseinheitlich geregelt...
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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