Natürlich MUSS der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, wenn er Bildungsurlaub braucht!
Allerdings nur wenn es betrieblich möglich ist - wenn der AG sagt "Es ist betrieblich nicht möglich, wegen der Auftragslage oder so", dann habe ich verloren. Außerdem wie die Vorschreiber schon angedeutet haben: Wenn der AG dich kündigen will, dann findet er immer einen Grund....
Man sollte sich also schon sehr gut überlegen ob man seine, eigentlich zustehenden, Rechte tatsächlich durchsetzen will oder ob der Arbeitsplatz evtl. doch wichtiger ist.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator