Natürlich MUSS der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, wenn er Bildungsurlaub braucht!
Das ist nicht ganz richtig. Für die Lehrgänge an den Landesfeuerwehrschulen Loy und Celle in Niedersachsen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Jedoch besteht ein Freistellungsanspruch nach Niedersächsischen Brandschutzgesetzt.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte