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Thema: Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?

  1. #1
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    Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?

    Hallo,

    nach ein paar Jahren muss man zahlreiche Bestandteile eines Verbandkasten austauschen.
    Ich frage mich wieso das denn stattfinden muss, wie verändert sich das Verbandmaterial nach einer gewissen Zeit?
    Ist es kritisch das Material wenige Monate nach Ablauf noch einzusetzen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nach ein paar Jahren muss man zahlreiche Bestandteile eines Verbandkasten austauschen.
    Japp..

    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Ich frage mich wieso das denn stattfinden muss, wie verändert sich das Verbandmaterial nach einer gewissen Zeit?
    Es könnte sich z.B. die Verpackung verändern (UV vs Kunststoff), die Klebeflächen der Pflaster ist auch nicht mehr so doll, Handschuhe "verkleben"
    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Ist es kritisch das Material wenige Monate nach Ablauf noch einzusetzen?
    Um Gottes Willen, du bist sofort des Todes...

    Im Ernst. Zuhause (wo die wenigstens einen VK haben) kannst du das Zeug verwenden bis du schwarz wirst. Im KFZ soll so gewährleistet werden dass immer funktionstüchtiges Material vorhanden ist. Und es ist ein Unterschied ob das Material 6 Monate oder 6 Jahre überlagert ist.

    Kleiner Tipp: nie in der Apotheke das Material auffüllen lassen, besser einen neuen im Baumarkt kaufen, kommt 3 mal billiger.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???
    Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???
    Ich habe so ein Set im Auto liegen, wo Warndreieck und Verbandsmaterial in einem drin ist.

  4. #4
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    Sollte aufgedruckt sein, wenn nich auf dem Kasten, dann auf dem Material ..

    Erm .. da erinnere ich mich an was ...

    In welchem Land musste der Verbandkasten "mit Folie originalverschweisst" (Argumentation: Dann ist er ungeöffnet, unverbraucht und ganz sicher voll) und in welchem Land musste der unbedingt aus
    der Original-Folie rausgenommen werden (Argumentation: Sofort einsatzklar) ?

    Das hab ich mal in ner Auto-Zeitschrift gelesen, nicht ganz nen Jahr her .. aber eigentlich nur drüber
    geschmunzelt - dennoch soll es dafür sogar Bussgelder in den Ländern geben ...

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

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  5. #5
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    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???
    Ewig ... So 5 Jahre

    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???
    Der Verbandskasten selbst ist längerhaltbar, das VD kann varieren. Man muss auch nicht immer einen neuen kaufen, ich hab meinen auf der RW "aufgefrischt".

    Dann aber sollte man den ggf. vorhandenen Aufkleber "haltbar bis" auf dem Kasten unleserlich machen

    Fundstück

    Wobei die Sterilität nicht überbewertet werden sollte
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  6. #6
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    Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.

    Ich wüste auch nicht das wo drin steht das man verpflichtet ist einen nicht abgelaufenen Verbandkasten mitzuführen, warum muss die Privatperson die kosten Tragen und das Land spart sich diese (s.o.)???

    Habe letztens im TV gesehen das ein abgelaufener Verbandkasten ein Mangel beim TÜV ist, wasn Schwachsinn, es ist doch wichtiger das jeder die Basics der Ersten Hilfe kann und nicht wegschaut sondern anpackt und nicht ob der Verband schon abgelaufen ist oder nicht, solange die Verpackung OK ist und nicht aufgeriseen etc. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Mfg
    Chris

  7. #7
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.
    Mahlzeit,

    das steht bitte wo geschrieben ????
    Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
    zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Also in NRW ist es so das das Verbandsmaterial was auf Kat-Schutz Fahrzeugen verlastet ist nicht mehr getauscht werden braucht, dieses darf auch über dem Verfallsdatum hinaus weiterverwendet werden.
    ...

    Mfg
    Chris
    Zitat Zitat von Einsatzleiter Beitrag anzeigen
    Mahlzeit,

    das steht bitte wo geschrieben ????
    Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

    Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
    Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

    Mfg

  9. #9
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

    Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
    Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

    Mfg
    Ohne Schribselschrieb (wovon ich ausgehe das dieser nicht existent ist) würde ich mich weigern
    ein Stück mit abgelaufenden VD zu nutzen.

    Privat sieht es anderes aus...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Das hat unser Rotkreuzleiter auf dem letzen Dienstabend verkündet als es um die kontrolle der Rücksäcke ging.

    Aber was schriftliches vom Land, oder ähliches habe ich auch noch nicht gesehen.
    Habe bisher nur Entwürfe und Überlegungen in diese Richtung gesehen.

    Mfg
    Tach Post,

    also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.

    Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.

    Gruß
    Der EL
    Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
    zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!

  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ohne Schribselschrieb (wovon ich ausgehe das dieser nicht existent ist) würde ich mich weigern
    ein Stück mit abgelaufenden VD zu nutzen.

    Privat sieht es anderes aus...
    Richtig, das mache ich persöhnlich auch wenn ich im Dienst bin.
    Die "Regelung" (wenn diese existiert) betrifft nur die San-Rucksäcke vom GW-San, unser normales San-Matreial was auf Diensten eingesetzt wird ist natürlich nicht abgelaufen und wird bei bedarf auch sofort getauscht. (Taschen-/Wagen-/Materialkontrolle vor dem Dienst ist selbstveständlich zumindestens bei mir)

    Mfg
    Chris

  12. #12
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    Zitat Zitat von Einsatzleiter Beitrag anzeigen
    Tach Post,

    also unsere Bundfahrzeuge sind dieses Jahr durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert worden. Und von denen wurde schon moniert, das bei einigen Teilen aus dem Verbandskasten das Verfallsdatum geringfügig überschritten war.

    Also kann ich die genannte Aussage "Man kann in NRW die Sachen auch nach Ablauf des Verfallsdatum weiterverwenden" nicht nachvollziehen.

    Gruß
    Der EL
    Ich habe nur weitergegeben was unser RKL gesagt hat, und bin von deren Richtigkeit ausgegangen, dann war die Information wohl falsch.

    Danke für die Richtigstellung.

    Mfg

  13. #13
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Richtig, das mache ich persöhnlich auch wenn ich im Dienst bin.
    Die "Regelung" (wenn diese existiert) betrifft nur die San-Rucksäcke vom GW-San, unser normales San-Matreial was auf Diensten eingesetzt wird ist natürlich nicht abgelaufen und wird bei bedarf auch sofort getauscht. (Taschen-/Wagen-/Materialkontrolle vor dem Dienst ist selbstveständlich zumindestens bei mir)
    Stellen wir uns was vor. Du machst SAN Dienst. Bei deiner Taschenkontrolle findest du eine Handvoll Sachen die abgelaufen sind. Diese tauscht du dann mit den Sachen vom GW San. Dort darf ja abgelaufenes MAT gelagert werden.. Seltsam

    SanMat das auf einem Auto nicht mehr brauchbar ist soll auf dem anderen noch i.O. sein?
    Merkst du was? Ich gehe davon aus ja.

    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Ich habe nur weitergegeben was unser RKL gesagt hat, und bin von deren Richtigkeit ausgegangen, dann war die Information wohl falsch.
    Nur weil er dir vorgesetzt ist heißt es noch lange nicht das er mehr Ahnung hat.
    Im Zweifel - Schriftlich
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #14
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    Hallo Zusammen,

    wieso sollte man abgelaufenes Material auf dem GW- San in NRW haben? Hier liegt wohl eine Fehlinterpretation vor! Tatsächlich gibt es seit 2007 vom Bundeskabinett einen Text der besagt, dass Vorräte für den Katastrophenfall auch über das Verfallsdatum hinaus gelagert werden darf. Einige hier haben dies wohl zum Anlass genommen, und haben das auf sich bezogen. Es geht aber um die 80 Mio. Impfdosen und dazugehörige Nadeln, die dezentral für die Pockenimpfungen eingelagert werden. So muß der Bund die Dinger nicht ersetzen. Ist aber bereits bei der Beschaffung und verpackung so berücksichtigt worden. Bei Verbandsmaterial in unseren Fahrzeugen sieht das anders aus, da hat der Hersteller verbindliche Angaben gemacht ab wann er nicht mehr 100% für das Material garantieren kann! Stichwort MPG. Also muss Material das wir einlagern noch haltbar sein. Söhngen hat Material welches 20 Jahre hält, das müsste doch reichen oder??

  15. #15
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    @hannibal
    Und wie machst du das ganze dann bei einer Polizei kontrolle, meine Arbeitskollegen kam mal in eine Verkehrskontrolle. Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war. Obwohl das Ding noch nie verwendet wurde.
    Sie musste dann innerhalb einer Woche zur Polizeidiensstelle fahren und einen neuen Vorzeigen.

    Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
    Nich aber aufn Inhalt?? Also wenn ich das ganze mal von unserem Betriebsarzt wechseln lasse, dann kann der Polizist bei einer Kontrolle gar nichts machen???

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