Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 45

Thema: Abgelaufenes Verbandmaterial aussondern - Wieso?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nach ein paar Jahren muss man zahlreiche Bestandteile eines Verbandkasten austauschen.
    Japp..

    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Ich frage mich wieso das denn stattfinden muss, wie verändert sich das Verbandmaterial nach einer gewissen Zeit?
    Es könnte sich z.B. die Verpackung verändern (UV vs Kunststoff), die Klebeflächen der Pflaster ist auch nicht mehr so doll, Handschuhe "verkleben"
    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Ist es kritisch das Material wenige Monate nach Ablauf noch einzusetzen?
    Um Gottes Willen, du bist sofort des Todes...

    Im Ernst. Zuhause (wo die wenigstens einen VK haben) kannst du das Zeug verwenden bis du schwarz wirst. Im KFZ soll so gewährleistet werden dass immer funktionstüchtiges Material vorhanden ist. Und es ist ein Unterschied ob das Material 6 Monate oder 6 Jahre überlagert ist.

    Kleiner Tipp: nie in der Apotheke das Material auffüllen lassen, besser einen neuen im Baumarkt kaufen, kommt 3 mal billiger.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???
    Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???
    Ich habe so ein Set im Auto liegen, wo Warndreieck und Verbandsmaterial in einem drin ist.

  3. #3
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Sollte aufgedruckt sein, wenn nich auf dem Kasten, dann auf dem Material ..

    Erm .. da erinnere ich mich an was ...

    In welchem Land musste der Verbandkasten "mit Folie originalverschweisst" (Argumentation: Dann ist er ungeöffnet, unverbraucht und ganz sicher voll) und in welchem Land musste der unbedingt aus
    der Original-Folie rausgenommen werden (Argumentation: Sofort einsatzklar) ?

    Das hab ich mal in ner Auto-Zeitschrift gelesen, nicht ganz nen Jahr her .. aber eigentlich nur drüber
    geschmunzelt - dennoch soll es dafür sogar Bussgelder in den Ländern geben ...

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Wie lange hält eigentlich so ein nomaler 0815 Verbandskasten fürs Auto???
    Ewig ... So 5 Jahre

    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Wo steht das eigentlich das er z.B. ab 8/2009 nicht mehr zu gebrauchen ist???
    Der Verbandskasten selbst ist längerhaltbar, das VD kann varieren. Man muss auch nicht immer einen neuen kaufen, ich hab meinen auf der RW "aufgefrischt".

    Dann aber sollte man den ggf. vorhandenen Aufkleber "haltbar bis" auf dem Kasten unleserlich machen

    Fundstück

    Wobei die Sterilität nicht überbewertet werden sollte
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    @hannibal
    Und wie machst du das ganze dann bei einer Polizei kontrolle, meine Arbeitskollegen kam mal in eine Verkehrskontrolle. Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war. Obwohl das Ding noch nie verwendet wurde.
    Sie musste dann innerhalb einer Woche zur Polizeidiensstelle fahren und einen neuen Vorzeigen.

    Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
    Nich aber aufn Inhalt?? Also wenn ich das ganze mal von unserem Betriebsarzt wechseln lasse, dann kann der Polizist bei einer Kontrolle gar nichts machen???

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    @hannibal
    Und wie machst du das ganze dann bei einer Polizei kontrolle, meine Arbeitskollegen kam mal in eine Verkehrskontrolle.
    Dann lasse ich die Herren in Grün solange jedes einzelne Verbandpäckchen durchschauen bis sie alle VD gesehen haben, wenn die es so wollen
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war. Obwohl das Ding noch nie verwendet wurde.
    Sie musste dann innerhalb einer Woche zur Polizeidiensstelle fahren und einen neuen Vorzeigen.
    Ist so war bei meinem Schwiegervater auch so. Wobei die meistens Polizisten es sich einfach machen und nur auf das aufgedruckte Datum guggen. Ist der VK noch verschweißt dann passt das auch so weit.

    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
    Nich aber aufn Inhalt?? Also wenn ich das ganze mal von unserem Betriebsarzt wechseln lasse, dann kann der Polizist bei einer Kontrolle gar nichts machen???
    Das VD steht auf jedem relevanten Produkt. Auf dem Kasten steht i.d.R. das erste Verfallsdatum..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    Allso ich musste damals 15 € bei den Cops lassen und nen Neuen nachweisen ...... nur weil er 1994 abgelaufen war .... naja jetzt hab ich en neuen :-)

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von s_schuh Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich bin mir zwar nicht mehr sicher. Aber abgelaufenes Verbandsmaterial darf nach MPG nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
    Deshalb wird auch auf EH und LSM Lehrgängen immer mit neuem Material geübt.
    Gruß
    Sascha.
    Für EH-Lehrgänge wird immer das abgelaufenen Material genutzt, dafür muss es nämlich nicht mehr haltbar sein!

    Was man aber bedenken muss: in dem Fahrzeug, mit dem man als Dozent zum EH-Kurs fährt MUSS ein Betriebsverbandkasten sein! Der normale Auto-Verbandkasten reicht NICHT (gewerblich genutztes Fahrzeug!)!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Der Polizist kontrollierte den Verbandskasten und stellte fest, das dieser nicht mehr Ordnungsgemäß war.
    Ja, mir ist was ähnliches passiert. Vor Jahren wurde nach dem Verbandskasten bei mir gefragt. Lächelnd öffnete ich meinen Kofferraum. Lächelnd deswegen, weil ich gerade neue besorgt hatt - für die ganze Familie: Insgesamt 6 Stück. Auf die eigentlich scherzhaft gestellte Gegenfrage von mir, ob den mit dem Kasten der Polizei alles in Ordnung wäre, meinte der eine Polizist zu seinem Kollegen: "Da sollten wir mal nachschauen". Und es stellte sich heraus, dass der Verbandskasten der Polizei nicht nur nicht in Ordnung war, sondern gleich gar nicht existent! Bei einer Hilfeleistung einige Tage zuvor hatten sie ihn wohl beim Patienten liegen lassen. *lol*

    Zitat Zitat von Skyfire 4S Beitrag anzeigen
    Das haltbarkeitsdatum steht nur aufn Verbandskasten selber drauf oder was???
    Nich aber aufn Inhalt??
    Da der Verbandskasten als Umverpackung dient, kann - muss aber nicht - ein VD aufgedruckt sein. Wichtig und maßgebend ist allerdings das VD, das auf den einzelnen Artikeln, also Kompressen, Binden etc. aufgedruckt ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
    Registriert seit
    31.12.2005
    Beiträge
    1.088
    Sehr schön, dann muss ich meinen mal kontrollieren.

  11. #11
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848

    Vorschrift Verfallsdatum

    Mich würde mal interessieren nach welchen § oder Verordnungen die Polizei Bußgelder verhängen kann bei abgelaufenem Verfallsdatum und der TÜV dieses als Mangel festhalten darf, mir ist aus der Fahrschulzeit nur bekannt das einer im Fahrzeug vorhanden sein sollte aber da wurde nichts übers Verfallsdatum gesagt.

    Ich danke für eure Antworten.

    Mfg und ein frohes Neues
    Chris

  12. #12
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Der TüV hängt sich da glaub ich nicht mit rein, zumindest hab ich es noch nicht erlebt. Es gibt sogar Polizisten die den Verbandkasten vom RTW sehen wollen. Dummerweise war auch wirklich keiner drauf und wir mußten zahlen.

  13. #13
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Der TüV hängt sich da glaub ich nicht mit rein, zumindest hab ich es noch nicht erlebt. Es gibt sogar Polizisten die den Verbandkasten vom RTW sehen wollen. Dummerweise war auch wirklich keiner drauf und wir mußten zahlen.
    Selbst schuld

    solange die Materialien mitgeführt werden ist das absolut Peng

    Du kannst die Sachen auch in einer LIDL Tüte mitführen

    auch gut
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #14
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    StVZO §35h

  15. #15
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    StVZO §35h
    danke

    Zitat Zitat von Fahrschule24.net
    § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
    (1)

    In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

    1.

    ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 26 Fahrgastplätzen,
    2.

    2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

    (2)

    Die Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an leicht zugänglicher Stelle untergebracht sein; diese Stelle ist deutlich zu kennzeichnen.
    (3)

    In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die auart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste- Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
    (4)

    Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
    In diesem Gesetzestext finde ich nichts über das Verfallsdatum.
    Demnach frage ich mich wonach die gehen?

    Zitat Zitat von StVZO.de
    § 35 h Abs. 1 und 3 (DIN 13164, Ausgabe Januar 1998) ist spätestens ab dem 1. Juli 2000 auf Verbandkästen anzuwenden, die von diesem Tage an erstmals in Fahrzeugen mitgeführt werden. Verbandkästen, die den Normblättern DIN 13163, Ausgabe Dezember 1987 oder DIN 13164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, dürfen weiter benutzt werden.

    § 35 h Abs. 2 (Anzahl der Verbandkästen und Unterbringungsstelle)
    ist ab dem 13. Februar 2005 auf die von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftomnibusse anzuwenden. Für Kraftomnibusse, die vor dem 13. Februar 2005 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35h Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 in der vor dem 1. November 2003 geltenden Fassung anwendbar.
    Auch hier nichts
    und im Bußgeldkatalog bin auch nicht fündig geworden.

    Habe nur in einigen anderen Foren gelesen das das Verfallsdatum für gewerblich genutzte Fahrzeuge wichtig ist (abgelaufenes Material austauschen) dieses aber nicht für den Privaten Bereih gilt.

    Mfg
    Chris

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •