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Thema: Bildungsurlaub für den Gruppenführer

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  1. #1
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    Bildungsurlaub für den Gruppenführer

    Hallo zusammen,

    wer kann mir sagen, ob für die Ausbildung zum Gruppenführer (ggf. auch Zugführer) Bildungsurlaub vom Arbeitgeber gewährt werden muss. Konkret geht es hier um zwei Tage, in der Woche, an denen ich eigentlich arbeiten müsste. Meines Wissens hat jeder Arbeitnehmer im Jahr 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub - aber zählt die Ausbildung zum GF / ZF dazu? Wird das anerkannt?

    Bin für Tipps und ggf. Rechtsquellen dankbar.

    Gruß & Danke HbR

  2. #2
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    Moin moin,

    soweit ich weiß, ist dieser Bildungsurlaub nur für Aus- und Weiterbildungen in der eigenen Branche vorgesehen - also in dem Bereich, in dem Du Deine Brötchen verdienst.

    Allerdings muss Dein Arbeitgeber Dich für Ausbildungen bei der Feuerwehr ebenfalls freistellen, allerdings bekommst Du dann das Geld evtl. nicht vom Arbeitgeber sondern vonb der Feuerwehr bezahlt.

    Und mit "muss" wäre ich sehr vorsichtig. Sicherlich muss der Arbeitgeber bestimmte Sachen tolerieren, aber er muss auf keinen Fall den Arbeitsvertrag verlängern. Nur so am Rande...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    so etwas steht meistens im Brandschutzgesetz des jeweiligen Landes

  4. #4
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    wenn wir scho beim thema lehrgang sind!
    bekommt ihr geld von der gemeinde,
    wenn ihr an truppführer-, atemschutzgeräteträger-, maschinisten- oder sprechfunklehrgängen teilnehmt?
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  5. #5
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    Zitat Zitat von Gorm Beitrag anzeigen
    wenn wir scho beim thema lehrgang sind!
    bekommt ihr geld von der gemeinde,
    wenn ihr an truppführer-, atemschutzgeräteträger-, maschinisten- oder sprechfunklehrgängen teilnehmt?
    Das ist absolut unterschiedlich. Ich kenne Gemeinden, die zahlen eine Pauschale für die Lehrgänge, davon kann man sich aber nicht mal ne Kiste Bier kaufen^^

    Wiederum kenne ich Gemeinden, die die Lehrgangsstunden pauschal mit auf die Einsatzstunden aufrechnen und somit darüber vergütet werden.

    Es gibt aber auch Gemeinden, die gar nichts zahlen und ich denke, dass werden wohl die Meisten so handhaben.

    Zum Thema GF oder ZF-Ausbildung:

    Du solltest dich bei deinem Wehrführer erkundingen oder eben das für dich geltende Gesetz mal durchforsten - in NRW ist es das FSHG. Weiterhin ganz wichtig, solltest du mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen. Fakt ist eigentlich, dass er dich freistellen müsste für diese Zeit und du deinen Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet bekommst.

    Je nachdem wie dein Arbeitgeber reagiert, würde ich sogar ein paar Urlaubstage dafür opfern, kenn einige Kameraden, die das so gemacht haben.

    Gruss, Anton

  6. #6
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    Natürlich MUSS der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, wenn er Bildungsurlaub braucht!

    Allerdings nur wenn es betrieblich möglich ist - wenn der AG sagt "Es ist betrieblich nicht möglich, wegen der Auftragslage oder so", dann habe ich verloren. Außerdem wie die Vorschreiber schon angedeutet haben: Wenn der AG dich kündigen will, dann findet er immer einen Grund....

    Man sollte sich also schon sehr gut überlegen ob man seine, eigentlich zustehenden, Rechte tatsächlich durchsetzen will oder ob der Arbeitsplatz evtl. doch wichtiger ist.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    so etwas steht meistens im Brandschutzgesetz des jeweiligen Landes
    Eine Freitstellung nach dem FSHG wäre auch noch eine Möglicheit. Aber ich würde gerne auf der Schiene Weiterbildungsurlaub fahren. Ich will gerne die Rechte in Anspruch nehmen (Bildungsurlaub), die auch allen anderen Kollegen zur Verfügung stehen - wegen der Neider ... - die einem einen "freien" Tag nach dem FSHG nicht gönnen ...

  8. #8
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    Keine 45 sekunden bei google....

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

    http://www.bildungsurlaub.de/db/info...p3?what=gesetz
    Das schon mal zu den Vorraussetzungen in NRW.

    http://www.bildungsurlaub.hessen.de/home.asp
    z.B. was für Hessen...

    Ich weiß nicht ob dein Vorhaben wirklich als "Bildungsurlaub" anerkannt wird. Ich hab es damals meinem Arbeitgeber vorgeschlagen, wurde aber kostenlos freigestellt (so freundlich ist nicht jeder ;)

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