Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig. Für die Lehrgänge an den Landesfeuerwehrschulen Loy und Celle in Niedersachsen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub. Jedoch besteht ein Freistellungsanspruch nach Niedersächsischen Brandschutzgesetzt.
Richtig!

Zu meinem ersten Lehrgang bei roten Fakultät hatte ich mich fälschlicher Weise erkundigt, ob ich Bildungsurlaub bekommen würde. Dies wurde seitens meiner Dienststelle abgelehnt, da es sich nicht um Bildungsurlaub gem. dem "Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG " handelt. Ich wurde dann, wie auch für alle nachfolgenden Lehrgänge, gem. NBrandSchG freigestellt.