Richtig!
Zu meinem ersten Lehrgang bei roten Fakultät hatte ich mich fälschlicher Weise erkundigt, ob ich Bildungsurlaub bekommen würde. Dies wurde seitens meiner Dienststelle abgelehnt, da es sich nicht um Bildungsurlaub gem. dem "Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG " handelt. Ich wurde dann, wie auch für alle nachfolgenden Lehrgänge, gem. NBrandSchG freigestellt.