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Thema: Bildungsurlaub für den Gruppenführer

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  1. #1
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    Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
    so etwas steht meistens im Brandschutzgesetz des jeweiligen Landes
    Eine Freitstellung nach dem FSHG wäre auch noch eine Möglicheit. Aber ich würde gerne auf der Schiene Weiterbildungsurlaub fahren. Ich will gerne die Rechte in Anspruch nehmen (Bildungsurlaub), die auch allen anderen Kollegen zur Verfügung stehen - wegen der Neider ... - die einem einen "freien" Tag nach dem FSHG nicht gönnen ...

  2. #2
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    Beiträge
    2.841
    Keine 45 sekunden bei google....

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub

    http://www.bildungsurlaub.de/db/info...p3?what=gesetz
    Das schon mal zu den Vorraussetzungen in NRW.

    http://www.bildungsurlaub.hessen.de/home.asp
    z.B. was für Hessen...

    Ich weiß nicht ob dein Vorhaben wirklich als "Bildungsurlaub" anerkannt wird. Ich hab es damals meinem Arbeitgeber vorgeschlagen, wurde aber kostenlos freigestellt (so freundlich ist nicht jeder ;)

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