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Thema: Erfahrungen mit TETRA in den Unwetteregionen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Punkt-zu-Punkt-Richtfunk
    Gemäß der FGebV (Position B.2.1) ist ein Gebührenrahmen von 100,00 € bis 1.500,00 € für die
    Zuteilung einer Frequenz für den Betrieb einer Sendefunkanlage vorgesehen.

    Die individuelle Gebühr je Zuteilung berechnet sich nach den Zuteilungsparametern wie folgt:
    ----- B
    GF=--------- * 350 EUR
    ----- FB


    GF: Frequenzzuteilungsgebühr je Sendeanlage in €
    B: zugeteilte Bandbreite in MHz
    FB: Frequenzbereich der zugeteilten Frequenz in GHz
    M: Multiplikator M = 350,00 €
    Der Minimalbetrag beträgt 100,00 €, der Maximalbetrag 1.500,00 €.


    7 MHz BW bei F= 7 GHz kosten also gerade mal 350 EUR. Das langt für 34 MBit/s auf 30 km. Das ist ein Bruchteil (im Promillebereich!) von dem was eine Leitung kosten würde.

  2. #2
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    So ich habe jetzt Zahlen:

    Beantragung von fünf Richtfunkstrecken bei der BNetzA in Berlin. Bearbeitungsdauer nach Klärung offener Punkte, Beratung durch die BNetzA und Stellung korrekter Anträge bis zum Erhalt der Urkunde: 12 Arbeitstage

    Ich finde das ist für eine Bundesbehörde vorbildlich und ein sehr guter Wert.


    P.S keine eigene "BOS Abteilung" sondern die normalen SB die das immer und für alle machen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
    Ich finde das ist für eine Bundesbehörde vorbildlich und ein sehr guter Wert.
    Hihi, meinst du wir bekommen die BDBOS dazu, einfach eine "Abteilung" der BNetzA zu werden?

    Vielleicht wird das dann mit dem DiFu ja noch was *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wobei 12 AT sicherlich nicht immer die Regel sein wird, imho ist ja auch hier und da noch Ferienzeit, da wird zwar noch flott viel aufgestellt aber selten noch viel Beantragt in Deutschland...

  4. #4
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    Die letzte davor hatte ich im Dezember 2011 beantragt, die dauerte nur 7 Tage.

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