Hallo!

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Wenn Allgemeinzuteilung dann immer gebührenfrei, wo soll Bescheid auch hin wenn es keine Anmeldung gibt?
Nicht alles was eine Allgemeinzuteilung hat ist generell anmelde- und Gebührenfrei.
So wirklich durchblick ist schwer, zumal man sich heute im Detail auf Verwaltungsvorschriften nicht mehr verlassen kann.
Beispielsweise gibt es eine Reihe allgemein zugelassener RiFu-Bereiche für den Grundstücksfunk. Fällt man dort nicht drunter bekommt man eine Einzelzuweisung mit der Auflage der Eigenkoordination:
Man ist selber als Einzelzuweisungsinhaber dafür verantwortlich das man keinen anderen Frequenznutzer stört oder selbst gestört wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Mindestverfügbarkeit hat man in keinem der Fälle, weder als Grundstücksfunk-Link noch als anderer Nutzer mit "lockerer" Einzelzuteilung.

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Was soll denn das sein? Nenne mal bitte ein paar Beispiele.
Das ist der massenhafte Sonderfall ausserhalb der Verwaltungsvorschriften (ähnlich wie die 2m Sprechfunkrelais bei 158,xx/163,xx und viele anderen Sonderkonstellationen).
Funktioniert so:
Jemand braucht nicht eine Linkstrecke, sondern duzende bis hunderte Einzelstrecken.
Dann ist diese "Klasse 2" üblich das ein Kanalpaket in Eigenkoordination für ein größeres Gebiet (Landkreis, Bundesland) zugewiesen.
Die BnetzA koordiniert nur die Auflagen die eigehalten werden müssen um angrenzende Frequenznutzer an den Randgebieten nicht zu stören. Innerhalb des Zuweisungsgebietes kann der Einzelzuweisungsinhaber dann aber soviele Anlagen aufbauen wie er will/braucht.
Ist in allen RiFu-Bereichen aus der VVRiFu möglich, in so fern dort endsprechend großflächige Kanalreserven vorhanden sind.
Massenhaft verwendet im öffentlichen Mobilfunk von den großen Mobilfunknetzbetreibern.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser