Punkt-zu-Punkt-Richtfunk
Gemäß der FGebV (Position B.2.1) ist ein Gebührenrahmen von 100,00 € bis 1.500,00 € für die
Zuteilung einer Frequenz für den Betrieb einer Sendefunkanlage vorgesehen.

Die individuelle Gebühr je Zuteilung berechnet sich nach den Zuteilungsparametern wie folgt:
----- B
GF=--------- * 350 EUR
----- FB


GF: Frequenzzuteilungsgebühr je Sendeanlage in €
B: zugeteilte Bandbreite in MHz
FB: Frequenzbereich der zugeteilten Frequenz in GHz
M: Multiplikator M = 350,00 €
Der Minimalbetrag beträgt 100,00 €, der Maximalbetrag 1.500,00 €.


7 MHz BW bei F= 7 GHz kosten also gerade mal 350 EUR. Das langt für 34 MBit/s auf 30 km. Das ist ein Bruchteil (im Promillebereich!) von dem was eine Leitung kosten würde.