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Thema: Polizei durchsucht Feuewehrräume in Rostock

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Können ja gerne die Feuerwehr zum öffnen der Türe rufen ;)
    Brauchen sie gar nicht.
    1. Wirst du dich wahrscheinlich strafbar machen.
    2. Wenn sie meinen, sie müssen jetzt ein Fenster einschlagen oder einen Schlüsseldienst rufen, zahlst du den.
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.

  3. #3
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
    Im hier diskutierten Teil des Themas geht es aber um den Fall, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss haben ...

  4. #4
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    Dann bitte Back to Topic

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Dann bitte Back to Topic
    Sonst noch Wünsche?

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im hier diskutierten Teil des Themas geht es aber um den Fall, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss haben ...
    Ich habe die Meldungen so gelesen, dass sie keinen hatten und dann erst einen besorgen mussten. Und einige hier hielten das für gewagt, dass der Wehrleiter die nicht rein ließ, ohne Beschluss, weil der Hausherr ja die Stadt Rostock sei. Nur wenn kein Hausherr anwesend ist, der die Polizei rein lässt, und kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann hat in meinen Augen der Wehrleiter richtig gehandelt.
    Und in genau diesem Falle würde ich die Polizei auch vor der Tür stehen lassen, bis ein Verantwortlicher oder der Durchsuchungsbeschluss da ist.

    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Bitte mal die These im Zusammenhang lesen. Hier ging es um "Polizei vor der Tür stehen mit Durchsuchungsbeschluss".
    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!

  7. #7
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Ich habe die Meldungen so gelesen, dass sie keinen hatten und dann erst einen besorgen mussten. Und einige hier hielten das für gewagt, dass der Wehrleiter die nicht rein ließ, ohne Beschluss, weil der Hausherr ja die Stadt Rostock sei. Nur wenn kein Hausherr anwesend ist, der die Polizei rein lässt, und kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann hat in meinen Augen der Wehrleiter richtig gehandelt.
    Und in genau diesem Falle würde ich die Polizei auch vor der Tür stehen lassen, bis ein Verantwortlicher oder der Durchsuchungsbeschluss da ist.


    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!
    Link. Damit sollten die Rahmenbedingungen für diesen Teil der Diskussion klar sein.

  8. #8
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    808
    Ich lese die Pressemitteilung der StA so, dass es sich um POCSAC-Auswertungen auf einem Privat-PC handelt. Anscheinend wurden alle Alarmierungen der Rostocker Lst. ausgewertet, auch die RD-Alarmierungen.

    Es hat in der Vergangenheit wohl schon ein Verfahren gegen einen Journalisten von Nonstop-News im Zusammenhang mit der Einsatzberichterstattung in Rostock gegeben. NNN weist in dem Zusammenhang auch auf eine sehr schlechte Zusammenarbeit mit dem Brandschutzamt hin, so dass man auf Informationen von Einsatzkräften angewiesen sei. Ebenso wird eine schlechte Pressearbeit der Rostocker Polizei beklagt. Ob das nun an dem Journalisten oder den Behörden liegt, vermag ich nicht einzuschätzen. Auf jeden Fall schwelt da schon länger etwas.

    Nun kann sich jeder selbst seine Gedanken machen, ob es da einen Zusammenhang geben kann. Es stellt sich allerdings die Frag, ob die POCSAC-Daten wirklich weitergegeben wurden, bei einem unverschlüsseltem Netz kann der Journalist ja selber mit geringem Aufwand auswerten.

    Eine weitere Baustelle ist der Leiter des Brandschutzamtes. Der alte Leiter konnte nicht so gut mit dem OB, der Neue (extern) arbeitet zwar schon im Amt, aber nicht als Leiter, da ein unterlegener Kandidat (intern?) gegen die Ausschreibt geklagt hat...
    http://www.das-ist-rostock.de/artike...-unerwuenscht/
    https://www.facebook.com/photo.php?f...type=1&theater
    http://195.37.188.171/bi/vo020.asp?V...4218&options=4

    Auch da kann man die Frage nach einem Zusammenhang stellen, da die Anzeige ja vom Brandschutzamt ausging.

    Insgesamt kann man festhalten, dass Harmonie anders geht.
    MfG

    brause

  9. #9
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!
    Oh man oh man.
    Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
    Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
    Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
    Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Oh man oh man.
    Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
    Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
    Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
    Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.
    So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)

    Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.

    Steht natürlich ein Vertreter des Bürgermeisters neben der Polizei und übt das Hausrecht aus, dann kanns dir egal sein.

  11. #11
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
    Es gibt immer das tolle Gefahr im Verzug.
    Da brauchts kein Durchungsbeschluß und zum Thema Bundeswehr.
    § 105 StPO
    (3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    .
    .
    .
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Und Chuck Norris ;-)

    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
    Bitte mal die These im Zusammenhang lesen. Hier ging es um "Polizei vor der Tür stehen mit Durchsuchungsbeschluss".
    mein Name ist Programm

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