Richtig! Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes gibt es dort keinerlei Unterschiede in der Rechtsvorschrift. Aber mal ehrlich: Ich habe noch keine FEL, etc. kennen gelernt, die derartige Vorgänge eigenständig abgearbeitet hat. Und ich habe viele Jahre lang zeitgleich mit 3 FEL´en zusammen gearbeitet.
Das Verfahren über die zuständigen Polizeidienststellen abzuwickeln liegt einzig und alleine daran, dass diese eindeutig mehr Erfahrung in der Verarbeitung derartigen Vorgänge haben! Und das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ich es dem einen oder anderen Mitarbeiter einer FEL nicht zutrauen würde.
Diese Antwort habe ich im Sinne meines Postings nicht erwartet, halte sie im Übrigen für voreingenommen und werde sie nicht kommentieren! Auf derartige Sticheleien gehe ich nicht ein!
MfG