
Zitat von
jrklp11
Wenn du vom Krankenpfleger zum RA willst ist das bis auf eine kürzere Praktikumszeit im Krankenhaus der selbe Lehrgang wie vom RS zum RA.
Stimmt doch gar nicht.
Gliederung der Ausbildung (§ 8.2 RettAssG):
(Voraussetzung Rettungssanitäter/in)
mind. 420 Std. Theorie
260 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)
Gliederung der Ausbildung (§ 8.3 RettAssG):
(Voraussetzung Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
mind. 200 Std. Theorie (wir empfehlen 420 Std.)
100 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)
https://www.drk-duesseldorf.de/leist...sistentin.html
Also wenn 220 Std Unterschied gleich ist, respekt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.