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Thema: RettSan DRK Johanniter

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  1. #1
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    RettSan DRK Johanniter

    Hallo,

    ich habe vor, ein FSJ oder BFD zu machen.
    Habe jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder beim DRK "nur" den Rettungshelfer im Rahmen eines FSJ zu machen, oder bei den Johannitern den Rettungssanitäter als BFD.
    Nun habe ich gehört dass der Rettungssanitäter von den Johannitern nicht beim DRK zum Beispiel anerkannt wird. Stimmt dies?


    FSJ: Freiwilliges soziales Jahr
    BFD: Bundesfreiwilligendienst

    Nebenbei: Oder soll ich lieber erst den Krankenpfleger als richtige Ausbildung machen und danach in die Rettung wechseln?

    Lieben Gruß,
    Flo

  2. #2
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    Die Ausbildung in der Pflege würde ich immer einer Ausbildung im Rettungsdienst vorziehen.
    Alleine, weil du danach flexibler sein kannst.
    Danach kannst du immer noch in den Rettungsdienst gehen. Und irgendwann wieder zurück, wenn eine Arbeit dort nicht mehr möglich ist.

    Achja, und ein in Deutschland gemachter RS wird deutschlandweit anerkannt.

  3. #3
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    Ja danke schonmal bis hierhin...
    ich denke ich werde erstmal eine Ausbildung machen!

    Hat eigentlich jemand hier Erfahrung mit FSJ/BFD?

  4. #4
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    Hi,

    mach doch zuerst den BFD bzw. ein FSJ im Rettungsdienst/Krankentransport. Dort kommst Du mit Patienten, Klinik, ... in Berührung. Danach würde ich Dir zuerst die Ausbildung in der Pflege und dann evtl. eine Ausbildung zum Rettungsassistenten (oder eine Notfallsanitäter je nachdem ob das Gesetzt verabschiedet wurde oder nicht) empfehlen.

    Gruß
    Seimen

  5. #5
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    Hallo,

    ja möchte ich auch machen.
    Allerdings bildet das DRK in meinem KV nur den Rettungshelfer aus.
    Bei den Johannitern könnte ich den RettSan machen.
    Aber wenn ich beim DRK bin, und dann diese Ausbildung bei den Johannitern mache, nimmt mich das DRK nicht mehr oder?

    Gruß

  6. #6
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    Mach doch eine richtige Ausbildung.
    Entweder Krankenpfleger oder RettAss.
    RettSan sind Hilfsarbeiter.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von flosch Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ja möchte ich auch machen.
    Allerdings bildet das DRK in meinem KV nur den Rettungshelfer aus.
    Bei den Johannitern könnte ich den RettSan machen.
    Aber wenn ich beim DRK bin, und dann diese Ausbildung bei den Johannitern mache, nimmt mich das DRK nicht mehr oder?

    Gruß
    Hallo flosch,

    wie ja Alex schon geschrieben hat: Rettungshelfer und Rettungssanitäter sind nur Kurzausbildungen für Hilfskräfte, wobei man je nach Rettungsdienstgesetz als RS der verantwortliche auf dem KTW ist.
    allgemein: wie 12fly schon etwas in Kurzfassung geschrieben hat: die Ausbildungen zum Rettungshelfer (RS-Grundlehrgang und weniger Praktikum) und zum Rettungssanitäter gibt es ein allgemeingültiges Curiculum, welches für alle Organisationen gilt. Eine Anerkennung ist daher kein Probelm. Was eher ein Problem ist, dass oft (insbesondere, wenn die Ausbildung im ehrenamtlichen Bereich absolviert wird) eine Verpflichtungserklärung unterschrieben werden muss.
    Wenn Du ein FSJ/BFD machen willst, schau Dir an, welche Einsatzmöglichkeiten Du hast. Ansonsten macht der Unterschied zwischen RH und RS nach Deinem FSJ/BFD in ehrenamtlicher Arbeit keinen großen Unterschied.
    Als Berufsausbildung zum Arbeiten bis zur Rente sind beide Kurzausbildungen nicht geeignet. Hier kann nur der Rettungsassistent stehen (Dauer aktuell 2 Jahre). Da Du ja aber eher in die Pflege willst und nur ein FSJ/BFD machen willst ist diese Ausbildung keine Option für Dich.
    Von daher würde ich jetzt im BFD/FSJ eher auf menschliche Faktoren (wie ist der Chef, wie ist die Kollegenschaft, ... - soweit möglich) schauen, als auf die blose Ausbildung die Du erhälst.

    Gruß
    Simon

  8. #8
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    Also ich würde dir Raten den RS zu machen..
    Wenn du vom Krankenpfleger zum RA willst ist das bis auf eine kürzere Praktikumszeit im Krankenhaus der selbe Lehrgang wie vom RS zum RA.

    Du kannst auch wenn du deinen RA hast eine Fachweiterbildung Notaufnahme und Ambulanz oder Anästhesie und Intensivmedizin machen und dann auch damit im Krankenhaus arbeiten.

    Wenn du eher im die Rettung willst mach deinen RS und dann den Aufbau zum RA. Wenn du dann schaust das du dich "attraktiv" machst für eine Führungsposition. ( OrgL, LRA etc. ) hast du auch lange Spaß an dem Beruf.

    Wenn du erst den Krankenpfleger machst hast du 3 Jahre Ausbildung für den Pfleger plus 3,5 Monate theoretische Ausbildung ( und Klinikpraktikum) plus ein Jahr Anerkennungsjahr für den RA. Sprich du bist mindestens 4 1/3 Jahre nur mit der Ausbildung beschäftigt.

  9. #9
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    Hab mich vorhin für ein FSJ beworben :)
    Mal sehen obs dann evtl der RettHelfer oder der RettSan wird... beim DRK

  10. #10
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    Zitat Zitat von jrklp11 Beitrag anzeigen
    Wenn du vom Krankenpfleger zum RA willst ist das bis auf eine kürzere Praktikumszeit im Krankenhaus der selbe Lehrgang wie vom RS zum RA.
    Stimmt doch gar nicht.
    Gliederung der Ausbildung (§ 8.2 RettAssG):
    (Voraussetzung Rettungssanitäter/in)

    mind. 420 Std. Theorie
    260 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

    Gliederung der Ausbildung (§ 8.3 RettAssG):
    (Voraussetzung Gesundheits- und Krankenpfleger/in)

    mind. 200 Std. Theorie (wir empfehlen 420 Std.)
    100 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

    https://www.drk-duesseldorf.de/leist...sistentin.html

    Also wenn 220 Std Unterschied gleich ist, respekt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Stimmt doch gar nicht.
    Gliederung der Ausbildung (§ 8.2 RettAssG):
    (Voraussetzung Rettungssanitäter/in)

    mind. 420 Std. Theorie
    260 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

    Gliederung der Ausbildung (§ 8.3 RettAssG):
    (Voraussetzung Gesundheits- und Krankenpfleger/in)

    mind. 200 Std. Theorie (wir empfehlen 420 Std.)
    100 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

    https://www.drk-duesseldorf.de/leist...sistentin.html

    Also wenn 220 Std Unterschied gleich ist, respekt.
    Siehe RettAssG : http://www.gesetze-im-internet.de/re...9BJNG000200326

    Deine Info ist veraltet oder falsch... Bei der Schule wo ich geschaut habe ist die Theoretische jeweils mit 300 Stunden ausgewiesen sowie beim Pflegepersonal 100 Stunden Praktikum beim RS 260...

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von jrklp11 Beitrag anzeigen
    Siehe RettAssG : http://www.gesetze-im-internet.de/re...9BJNG000200326

    Deine Info ist veraltet oder falsch... Bei der Schule wo ich geschaut habe ist die Theoretische jeweils mit 300 Stunden ausgewiesen sowie beim Pflegepersonal 100 Stunden Praktikum beim RS 260...
    Bevor du sagst die Info sei falsch und postest das Gesetz, lese doch einfach mal was in dem Gesetz drin steht. Bei deiner Schule dürfte die Ausbildung vom RS zum RA gar nicht anerkannt sein, denn es fehlen 20 Std, der RS braucht nämlich 680 Std und der Krankenpfleger wird um 60 Std beschissen.

    Laut Gesetz dauert die Ausbildung zum RA 1200 Std.
    Der RS (520 Std) wird voll anerkannt. Rest 680Std.
    Ein Krankenpfeger braucht nur 300 Std Ergänzungslehrgang für seinen RA. Wie diese 300Std aufgeteilt sind steht niergends.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Man darf hier Theorie und Praxis nicht miteinander vermischen. Beim RS werden auf die Theorie lediglich die 160 Stunden (vielleicht auch die 40 Studen der Abschlusswoche, das weiß ich nicht) angerechnet. Inwieweit die Praktika (Rettungswache und/oder Klinik) anerkannt werden, dürfte sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
    Der Krankenpfleger benötigt lediglich 300 Stuunden theoretischen Unterricht -auf die Praktika hat eine abgeschlossene Krankenpflegeausbildung keinen Einfluss (abgesehen von der Tätigkeit auf Intensivstationen und/oder Anästhesie: Dort können nochmals 300 Stunden auf das Anerkennungsjahr angerechnet werden).

    Alles in allem bieten Schulen aber in sich geschlossene Kurse an, die sich lediglich an den Mindestvorgaben orientieren. Wenn eine Schule alsoe den RS nicht komplett anerkennt, dann ist das halt so.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    RettAss Ausbildung ?

    servus ich habe ein 680 h ausbildung gemacht in der Theorie / Praktika ( Klinik 7 Wochen ) enthalten sind § 8.2 . Von der Rettungsdientätigkeit wurden mir nur 300 h anerkant :-(
    also 900 h gefahren ;-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    servus ich habe ein 680 h ausbildung gemacht in der Theorie / Praktika ( Klinik 7 Wochen ) enthalten sind § 8.2 . Von der Rettungsdientätigkeit wurden mir nur 300 h anerkant :-(
    also 900 h gefahren ;-)

    Gruß Michael
    Fehler sind 1600 h Rettungsdienst also 1300 h gefahren als Praktikant

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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