Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Stimmt doch gar nicht.
Gliederung der Ausbildung (§ 8.2 RettAssG):
(Voraussetzung Rettungssanitäter/in)

mind. 420 Std. Theorie
260 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

Gliederung der Ausbildung (§ 8.3 RettAssG):
(Voraussetzung Gesundheits- und Krankenpfleger/in)

mind. 200 Std. Theorie (wir empfehlen 420 Std.)
100 Std. Klinikpraktikum (während des Lehrgangszeitraumes, bis zur Prüfung)

https://www.drk-duesseldorf.de/leist...sistentin.html

Also wenn 220 Std Unterschied gleich ist, respekt.
Siehe RettAssG : http://www.gesetze-im-internet.de/re...9BJNG000200326

Deine Info ist veraltet oder falsch... Bei der Schule wo ich geschaut habe ist die Theoretische jeweils mit 300 Stunden ausgewiesen sowie beim Pflegepersonal 100 Stunden Praktikum beim RS 260...