Bevor du sagst die Info sei falsch und postest das Gesetz, lese doch einfach mal was in dem Gesetz drin steht. Bei deiner Schule dürfte die Ausbildung vom RS zum RA gar nicht anerkannt sein, denn es fehlen 20 Std, der RS braucht nämlich 680 Std und der Krankenpfleger wird um 60 Std beschissen.
Laut Gesetz dauert die Ausbildung zum RA 1200 Std.
Der RS (520 Std) wird voll anerkannt. Rest 680Std.
Ein Krankenpfeger braucht nur 300 Std Ergänzungslehrgang für seinen RA. Wie diese 300Std aufgeteilt sind steht niergends.