Hallo,

ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragestellung, das Internet ist da leider nicht so ergiebig...:

Ein ausgebildeter und ernannter Gruppenführer (FF in RLP) mit dem Dienstgrad Brandmeister ist Mitglied in einer zweiten Feuerwehreinheit geworden (wo er tagsüber arbeitet), die in der gleichen Verbandsgemeinde liegt. Ist er damit auch gleichzeitig in der zweiten Feuerwehr Brandmeister? Oder sogar als Gruppenführer ernannt?

Derjenige der die Ernennung vorgenommen hat, also der Bürgermeister der Verbangsmeinde, ist ja formell der oberste Chef der Feuerwehr. Die einzelnen Einheiten sind ja Teile der Einrichtung "Feuerwehr", die vom Träger "Verbandsgemeinde" aufgestellt werden muss.


Leider kann ich in den einschlägigen Gesetzestexten (LBKG, FwVO) dazu nichts finden; die FwVO sagt lediglich, dass ein einmal erhaltener Dienstgrad auch nach Aufgabe der Funktion erhalten bleibt.

Hat jemand von euch eine Idee oder diesen Fall vielleicht schon selbst erlebt? Am Bestern wäre natürlich eine Fundstelle in einem offiziellen Text.


Vielen Dank schonmal für die Antworten!