Und?
Du interpretierst folgendermaßen:
1.) Pflichtaufgaben sind unkritisch. Eine Pflichtaufgabe nach BayFwG ist "Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
Also sind alle Arbeiten, die dem Unterhalt (und damit dem Erhalt und dem Ausbau der Betriebs- und Leistungsfähigkeit) der Feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten Tätigkeiten, insb. aber auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage.
Der eigentliche Sinn dahinter ist aber folgender:
"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss die Gemeinde einen Elektriker rufen"
Dort steht nicht:
"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss ein Feuerwehrmann diese instandsetzen"
Falsch!!!
Der Hausmeister ist für kleinere Reperturarbeiten (z.B Leuchtmittel defekt = Beleuchtung defekt ) zuständig, sollte er zufällig Elektroinstallateur bzw. Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik sein, darf er auch andere anfallende Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen ( nach absprache mit seinem Fachbereichsleiter ).
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Nein, der eigentliche Sinn ist: Die Gemeinde muss eine funktionierende Beleuchtung im Gerätehaus haben. Wie sie das hinbekommt, kann sie frei entscheiden.
Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf. Das ist und bleibt falsch. Womit wir wieder bei dem hier wären:Dort steht nicht:
"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss ein Feuerwehrmann diese instandsetzen"
Dass sich hier wieder an einem Beispiel aufgehangen wird...
Seit wann ist von einem bestellten Hausmeister die Rede? Wir reden über F E U E R W E H R L E U T E, nicht über Hausmeister!
Eben nicht! Liest du nicht, was andere schreiben, oder ignorierst du die Fakten absichtlich?
Und in erster Linie ist genau das die Wahrheit! Wir sind wieder bei vollzbekbayfwg 4.5.1, unzwar in der Situation, dass es sich nicht um "reine Vereinsarbeit" handelt, und ich nehme dem örtlichen Elektriker die Arbeit weg. Dieser kann nun am Feuerwehrhaus vorbeikommen, die Situation fotografieren, und den Träger der Feuerwehr für dieses Verhalten abmahnen!
Eine andere Herangehensweise ist auch noch die folgende. Wenn wir uns weiter an das Beispiel klammern wollen: Du wechselst in der Fahrzeughalle eine Lampe in 5 Meter Höhe. Oder nehmen wir die ganze Leuchte. Nebenbei schraubst du von mir aus noch einen Bewegungsmelder für die Alarmanlage an. Nun fällst du von der Leiter. Wie verkaufst du das der Feuerwehrunfallkasse?
Sorry, ich klinke mich aus. Du willst oder kannst es nicht verstehen. Möge sich jeder sein eigenes Bild von der Realität machen.
Bei uns ( und bei vielen anderen Freiwilligen Feuerwehren ) ist der Hausmeister natürlich Feuerwehrmann...
Ansonsten weiten wir das auf jeden Feuerwehrmann ( Sammelbezeichnung ) aus, ich glaube das keine Stadt bzw. Gemeinde eine Fachfirma bestellt die jeder ohne 2 linke Hände beheben kann...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Ich will mal hoffen das ihr genau soviel Energie in der Suche unserer gestohlenen Werkzeuge steckt, als wie in der Hausmeister Diskussion. ;-)
Wenn das so ist bin ich mir sicher das die Sachen auch schnell irgendwo wieder gefunden werden.
Ob in der Bucht oder vielleicht werden die Sachen ja auch jemanden von uns zum Kauf Angeboten.
Und die Einbrecher somit vielleicht sogar überführt.
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