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Thema: [Pluginwunsch] Funkaufzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firEmergency Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Experte, aber ich möchte dir mal folgenden Fall nennen:

    Nehmen wir an, es gibt "illegale Alarmierungen" in einem Landkreis (oder sonstige Störungen). Nun möchte der Kreisbrandrat (um Missbrauch zu vermeiden und zu verfolgen) den Funkverkehr aufzeichnen.
    Von der Polizei gibt es da ein schönes Gerät. Das ist wie ein Kasettenrekorder, der aber nur aufnimmt, wenn ein bestimmter Pegel überschritten wird (ähnlich wie wir das hier beschreiben).
    Warum sollte der KBR (bzw. die Inspektion) den Funkverkehr nicht aufzeichnen dürfen? Und wenn nicht er, wer dann? Und wenn ja (mit dem Kasettenrekorder), warum dann auch nicht als mp3 mit nem PC?
    Na dann hoffen wir mal, dass es sich beim Anfrager um einen Kreisbrandrat handelt.

  2. #2
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    Die Software kann ja nichts dafür, dass sie unberechtigterweise verwendet wird.
    Firefox ist ja auch nicht daran schuld, wenn jemand illegale Musik runterlädt.

    Aber das sind hier sowieso nur Überlegungen. Die Entwicklung hat überhaupt noch nicht angefangen. Genausowenig wissen wir ob und wann wird damit anfangen.

  3. #3
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    30
    Dann kann man das ganze aber auch runterbechen.

    Dieses Forum ist auch illegal weil es sich mit dem BOS Funk beschäftigt. Ich gehe mal nicht davon aus das alle die hier angemeldet sind die berechtigung haben, den Funkmitzuhören, Alamierungen auslösen oder abhören dürfen, mitbekommene alamierungen weiterleiten (bos mon, fms32, etc.)

    Es ist doch genau wie das mit den Funkscanner.
    Es ist erlaub diese zu kaufen und zu Besitzten, nur der betrieb in deutschland ist verboten.
    Du darfst radarwarner kaufen und besitzen, nur das betreiben der geräte ist verboten.

    Jeder darf entwickeln was er will und wie er will, jeder darf kaufen was er will und wie er will. Betreiben dürfen diese sachen aber nur berechtigte personen.

    Jeder darf machen was er will...
    "Wo kein Kläger da kein Richter"
    ...

  4. #4
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    Genau.
    Aber das Thema wurde glaub schon hunderte Male hier im Forum allgemein diskutiert.
    Deswegen würd ich sagen:

    Back To Topic!

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