Wie sieht das denn mit dem "ich bin beschäftigt "Problem" bei Java (siehe Zeitverzögerung) in dem Fall aus ?
Naja und wenn wir schon dabei sind. Könnte man das ganze Streambar machen ?
Wie sieht das denn mit dem "ich bin beschäftigt "Problem" bei Java (siehe Zeitverzögerung) in dem Fall aus ?
Naja und wenn wir schon dabei sind. Könnte man das ganze Streambar machen ?
"Pro Tag eine neue Datei"
Was passiert, wenn das Plugin mehrmals am Tag ausgeführt wird? Werden die Aufnahmen in der Datei dann aneinander gereiht?
Problem: Bei vielen Aufnahmen am Tag wird die Datei ja immer größer. Irgendwann dauert der Versand dann extrem lange oder funktioniert je nach Anbieter gar nicht!
Alternativ könnte auch bei jedem Pluginaufruf eine neue Audiodatei mit der Aufzeichnung angelegt werden.
So wie ich verstanden habe, läuft der mittschnitt quasi von 0 bis 24 uhr, nimmt aber nur auf wenn ein gewisser Bereich erreicht ist, da hast dann kein Leerlauf in der Aufnahme sondern nur die Funkgespräche.
Momentan sind das ja alles noch Überlegungen. Meine als "perfekte Funkaufzeichnung" bezeichnete Liste, beschreibt nicht wirklich ein Plugin, sondern ein "Modul" für den firEmergency Server. Die Funkaufzeichnung würde also rund um die Uhr laufen (ähnlich wie ein Input-Plugin) mit den oben genannten Eigenschaften.
Das heißt das "Verzögerungs-Problem" würde in diesem Fall nicht auftreten.
Wenn man das ganze als Plugin umsetzen würde, dann könnte ich mir folgendes vorstellen:
- Wenn das Plugin ausgeführt wird, wird der Funkverkehr für ein bestimmte Zeit aufgezeichnet (z.B. 20 Sekunden)
- Es wird jedoch nur ab einem gewissen Pegel aufgezeichnet, um "Leerlauf" zu vermeiden
- Der aufgezeichnete Funkverkehr wird in einer extra Datei gespeichert
- Das heißt pro Plugin-Aufruf wird eine extra Datei angelegt, um diese so klein als möglich zu halten
- Zusätzlich beginnt der Stream der Audio-Datei für ein bestimmte Zeit lang (z.B. für 10 Minuten nach Alarmeingang)
Wie man sieht, wären das jetzt zwei komplett unterschiedliche Anwendungsfälle.
Der erste wäre die reine Funkaufzeichnung zur Archivierung. Und der eben beschriebene Anwendungsfall wäre für z.B. den Versand des Funkstreams nach Alarmeingang.
Und das alles wäre natürlich zu 0% rechtskonform.....
Die frage ist doch ob man damit Arbeit, und eine 100%ige Öffentlichkeitsarbeit die auch der Wahrheit entspricht und dies dann nutzt bzw. auch berechtigt ist solche Informationen zu holen, oder es privat aus Spaß an der Freude den Funkverkehr aufnehmen tut und anhört...
Denke das sind 2 paar Stiefel..
Genau. Wenn man nicht berechtigt ist, den Funkverkehr aufzuzeichnen, sollte man die Finger von so etwas lassen.
Aber so ist es ja mit fast jeder Software hier im Forum.
Grundsätzlich wäre ja diese Server-Erweiterung eine Möglichkeit zur Aufzeichnung und Archivierung eines beliebigen Audio-Streams. Ein Funkverkehr (in welcher Art und Weise auch immer) ist da nur ein Beispiel.
Habt ihr euch auch überlegt, wie es mit Digitalfunk (Tetra) werden soll? Da kommt man nicht mal eben so leicht an ein Funkgerät zum "mithören"! Geschweige denn an eine SIM Card fürs Tetra Gerät.
Und selbst dann wird es schwierig! Denn nicht jeder Einsatz läuft auf ein und der selben Gruppe (Kanal). Die Leitstellen können dann die Geräte "fernsteuern", so das nur die am Einsatz beteiligten Geräte auch die Gruppe wechseln. Euer "Abhörgerät" würde dann hinten rausfallen!
Nur mal so als Gedanke.... bevor man jetzt nen riesigen Aufwand betreibt, um das ganze umzusetzen.
Ok...in dem einen oder anderen Bundesland/Landkreis wird sicher noch lange analog gefunkt.... aber wie gesagt....einfach mal so ein Gedanke von mir!
Das solltest du dann dem Staatsanwalt erklären. Ganz sicher darfst du als gewöhnlicher BOS-Teilnehmer den Funkverkehr der nicht an Dich gerichtet ist, zu keinerlei Zwecken aufzeichnen.
Und eben den ganzen Tag den Funk mitschneiden, wie hier angeregt, ist jedenfalls so ziemlich das Illegalste, was man machen kann.
Ich bin kein Experte, aber ich möchte dir mal folgenden Fall nennen:
Nehmen wir an, es gibt "illegale Alarmierungen" in einem Landkreis (oder sonstige Störungen). Nun möchte der Kreisbrandrat (um Missbrauch zu vermeiden und zu verfolgen) den Funkverkehr aufzeichnen.
Von der Polizei gibt es da ein schönes Gerät. Das ist wie ein Kasettenrekorder, der aber nur aufnimmt, wenn ein bestimmter Pegel überschritten wird (ähnlich wie wir das hier beschreiben).
Warum sollte der KBR (bzw. die Inspektion) den Funkverkehr nicht aufzeichnen dürfen? Und wenn nicht er, wer dann? Und wenn ja (mit dem Kasettenrekorder), warum dann auch nicht als mp3 mit nem PC?
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