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Thema: Telefonanschluss im Feuerwehrhaus gesetzlich vorgeschrieben ???

  1. #16
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    ohne nörgeln zu wollen und unabhängig davon, dass ein Telefonanschluss in Fw-Haus immer seine Berechtigung hat (ich denke da nur an Unwetter bei dem kaum über 4m durchzukommen ist oder "besondere" Lagen die nicht jeder im LK mitbekommen muss).

    Aber wenn ihr bereits separat alarmiert werdet, warum ist die notwendige Info nicht auf dem Melder zu lesen? Das würde doch wertvolle Zeit beim Ausrücken sparen.
    Wir werden separat bei AED Einsätzen mittels Rettalarm SMS alarmiert.Die Hauptalarmierung findet über Sirene statt und die Führung hat Melder ( OrtsBM, stellv. OrtsBM, GF.)

    In Melder wird nicht mehr Investiert, da wir gerade dabei sind auf Digital umzustellen.

  2. #17
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    Adresse in die SMS rein, dazu ein grober Alarmierungsgrund (Chirurgisch/Internistisch) und fertig
    Mehr benötigt man nicht. Man sollte sich eh ned auf die Stichwörter verlassen, kommt eh immer was anderes raus.

  3. #18
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Wenn die rettungsdienstliche Versorgung im Argen ist, dann kann ich nicht auf freiwillige Feuerwehrleute bauen.
    Da hast du Recht.
    Aber mit dem Rest, mal wieder, ...

    Seit wann werden First Responder "fest eingeplant"?
    Woher weißt du, wie (oder ob überhaupt) die Versicherungen geklärt sind?

  4. #19
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    Lieber MeisterH

    Ich bitte dich deinen Ton hier zu zügeln.
    Es geht hier um eine Alarmierungsverbesserung und nicht um eine AED/HVO-Gruppe.
    Es ist völlig in Ordnung so wie es der Kammerad geschrieben hat. Und es sollte auch nicht deine Sorge sein welche Versicherung zahlt. Es ist die gleiche die bei jedem anderen Einsatz auch zahlen würde.
    Ausserdem zählt eine HVO/AED-Gruppe nicht zum Rettungsdienst egal ob Feuerwehr, DRK, ASB oder DLRG. Es werden zur Hilfsfrist nur die im Rettungsdienstplan vorgesehenen Fahrzeuge ausgewertet! Von daher brauchst du dir da auch keine Sorgen machen.
    Aber ich habe eh das Gefühl daß sich hinter deiner unglaublichen texterei ziemlich viel Unwissenheit verbirgt.
    Und nein, ich kenne dich nicht noch den St.OBM..
    Liebe Grüße und bleibt doch bitte beim Thema -
    ALARMIERUNGSVERBESSERUNG..
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  5. #20
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    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    Liebe Grüße und bleibt doch bitte beim Thema -
    ALARMIERUNGSVERBESSERUNG..
    Und ich dachte es geht um einen Telefonanschluß um Patientendaten zu übermitteln.
    Warum sammelt ihr nicht einfach und besorgt euch ein Fax und arbeitet mit einem Handy?
    Außenantenne aufs Dach, dann sollte der Empfang auch passen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
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    Moin,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und ich dachte es geht um einen Telefonanschluß um Patientendaten zu übermitteln.
    Warum sammelt ihr nicht einfach und besorgt euch ein Fax und arbeitet mit einem Handy?
    Außenantenne aufs Dach, dann sollte der Empfang auch passen.
    Da kann man auch gerade noch für das Ersatzfahrzeug mit sammeln.

    In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat. Das ganze auch völlig unabhängig davon ob es dort eine AED Gruppe oder was auch immer gibt. Wenn die Verwaltung meint diese Grundaustattung, die jeder Büromitarbeiter zur Verfügung gestellt bekommt, Ihren Mitarbeitern der Feuerwehr vorzuenthalten kann ich den Unmut verstehen.

    Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen.

    Gruß Jan

  7. #22
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Zur Frage: NEIN! Euch steht kein Telefonanschluss im Gerätehaus zu, wenn Ihr keine hauptamtlichen Kräfte habt, die sich dort ständig aufhalten. Die Diskussion hatten wir auch schon, hoch bis zur Region Hannover - Sachbearbeiter KatS, RD und Feuerwehren - gleichzeitig stv. RegionsBM...
    hmmm .... interessante Argumentation.


    Für alle Versicherten gilt:
    Zitat Zitat von GUV-V A1, § 2
    Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen ... für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
    Zitat Zitat von GUV-V A1, § 25
    Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen ... Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.
    Und das gilt, egal wer sich zu welcher Uhrzeit in dem Gebäude aufhält ...

    Ich würde - mal abgesehen davon, das mir die Idee von J@n ausnehmend gut gefällt - mit der obigen Argumentation die FUK auf das Thema ansetzen ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  8. #23
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat.
    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Und ich lass es mal, die einmaligen und laufenden Kosten dafür (ist jedes ältere Gerätehaus überhaupt kabelmäßig angebunden? Da kommen Überraschungen auf!) in sinnvolleres Material umzurechnen.
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?

    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen
    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."

  9. #24
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    Hallo,

    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Die 10 Gespräche führe ich alleine im Monat mindestens aus unserem Gerätehaus. Abgesehen davon mache ich eine Mindestausstattung nicht daran fest wie Oft diese genutzt wird sondern ob sie eine Berechtigung hat. Ich sehe diese Berechtigung zum einen zum Absetzen von Meldungen/Notrufen zum anderen als Ausweichmöglichkeit wenn der Funk überlastet ist.

    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
    Ich bin doch kein Löwe. Bei welchen Kommunikationsmitteln will er denn in diesem Fall noch sparen? Der Einbau einer Feuerstätte in ein Kraftfahrzeug zum Rauchzeichen geben ist nicht zulässig.


    Gruß Jan

  10. #25
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?
    Wieso?
    Die GUV-V A1 und die zugehörige GUV-R A1 regeln das doch eindeutig.
    Zitat Zitat von GUV-R A1 zu § 25
    Der Unternehmer hat Melde-Einrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann.
    ....
    Als Melde-Einrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. Auch wenn Arbeiten von einer Person alleine durchgeführt werden, hat der Unternehmer die Erste Hilfe durch wirksame Maßnahmen sicherzustellen.
    Achso, üblicherweise zählen in Fahrzeugen vorhandene Einrichtungen zur Ersten-Hilfe nicht(!) zur Ausstattung des "Betriebsteils" (vgl. auch GUV-I 8554, Kap. 8).
    Geändert von Tus-bw (26.03.2012 um 14:12 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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