Adresse in die SMS rein, dazu ein grober Alarmierungsgrund (Chirurgisch/Internistisch) und fertig
Mehr benötigt man nicht. Man sollte sich eh ned auf die Stichwörter verlassen, kommt eh immer was anderes raus.
Ich bitte dich deinen Ton hier zu zügeln.
Es geht hier um eine Alarmierungsverbesserung und nicht um eine AED/HVO-Gruppe.
Es ist völlig in Ordnung so wie es der Kammerad geschrieben hat. Und es sollte auch nicht deine Sorge sein welche Versicherung zahlt. Es ist die gleiche die bei jedem anderen Einsatz auch zahlen würde.
Ausserdem zählt eine HVO/AED-Gruppe nicht zum Rettungsdienst egal ob Feuerwehr, DRK, ASB oder DLRG. Es werden zur Hilfsfrist nur die im Rettungsdienstplan vorgesehenen Fahrzeuge ausgewertet! Von daher brauchst du dir da auch keine Sorgen machen.
Aber ich habe eh das Gefühl daß sich hinter deiner unglaublichen texterei ziemlich viel Unwissenheit verbirgt.
Und nein, ich kenne dich nicht noch den St.OBM..
Liebe Grüße und bleibt doch bitte beim Thema -
ALARMIERUNGSVERBESSERUNG..
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
Albert Einstein
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Moin,
Da kann man auch gerade noch für das Ersatzfahrzeug mit sammeln.
In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat. Das ganze auch völlig unabhängig davon ob es dort eine AED Gruppe oder was auch immer gibt. Wenn die Verwaltung meint diese Grundaustattung, die jeder Büromitarbeiter zur Verfügung gestellt bekommt, Ihren Mitarbeitern der Feuerwehr vorzuenthalten kann ich den Unmut verstehen.
Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen.
Gruß Jan
hmmm .... interessante Argumentation.
Für alle Versicherten gilt:Zitat von GUV-V A1, § 2
Und das gilt, egal wer sich zu welcher Uhrzeit in dem Gebäude aufhält ...Zitat von GUV-V A1, § 25
Ich würde - mal abgesehen davon, das mir die Idee von J@n ausnehmend gut gefällt - mit der obigen Argumentation die FUK auf das Thema ansetzen ...
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
Und ich lass es mal, die einmaligen und laufenden Kosten dafür (ist jedes ältere Gerätehaus überhaupt kabelmäßig angebunden? Da kommen Überraschungen auf!) in sinnvolleres Material umzurechnen.
Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?
Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
Hallo,
Die 10 Gespräche führe ich alleine im Monat mindestens aus unserem Gerätehaus. Abgesehen davon mache ich eine Mindestausstattung nicht daran fest wie Oft diese genutzt wird sondern ob sie eine Berechtigung hat. Ich sehe diese Berechtigung zum einen zum Absetzen von Meldungen/Notrufen zum anderen als Ausweichmöglichkeit wenn der Funk überlastet ist.Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
Ich bin doch kein Löwe. Bei welchen Kommunikationsmitteln will er denn in diesem Fall noch sparen? Der Einbau einer Feuerstätte in ein Kraftfahrzeug zum Rauchzeichen geben ist nicht zulässig.Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
Gruß Jan
Geändert von Tus-bw (26.03.2012 um 14:12 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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