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Thema: Telefonanschluss im Feuerwehrhaus gesetzlich vorgeschrieben ???

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  1. #1
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    In meinung Augen ist ein Telefonanschluss für eine Feuerwehr eine Mindestausstattung die nichts mit Luxus oder ähnliches zu tun hat.
    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Und ich lass es mal, die einmaligen und laufenden Kosten dafür (ist jedes ältere Gerätehaus überhaupt kabelmäßig angebunden? Da kommen Überraschungen auf!) in sinnvolleres Material umzurechnen.
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?

    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    Ich persönlich würde inbetracht ziehen für Dienstgespräche mit der Leitstelle oder sonstigen Verwaltung mal öfters beim Bürgermeister anklopfen um diese über dessen Telefon zu führen
    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."

  2. #2
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    Hallo,

    Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
    Die 10 Gespräche führe ich alleine im Monat mindestens aus unserem Gerätehaus. Abgesehen davon mache ich eine Mindestausstattung nicht daran fest wie Oft diese genutzt wird sondern ob sie eine Berechtigung hat. Ich sehe diese Berechtigung zum einen zum Absetzen von Meldungen/Notrufen zum anderen als Ausweichmöglichkeit wenn der Funk überlastet ist.

    Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
    Ich bin doch kein Löwe. Bei welchen Kommunikationsmitteln will er denn in diesem Fall noch sparen? Der Einbau einer Feuerstätte in ein Kraftfahrzeug zum Rauchzeichen geben ist nicht zulässig.


    Gruß Jan

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und da sagt mir auch die GUV-V A1 nix anderes, vor allem wg. "Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse". Wäre wirklich interessant, wie die FUK die interpretieren, aber würde das pauschal Telefonanschluss für alle Rotautoblechgaragen bedeuten, frag ich mich, wieso man dazu noch nie was geäußert hat? Die übliche UK-Krankheit "Wir schreiben da was vor, aber was, das behalten wir lieber für uns, überlegt euch das mal lieber selbst"?
    Wieso?
    Die GUV-V A1 und die zugehörige GUV-R A1 regeln das doch eindeutig.
    Zitat Zitat von GUV-R A1 zu § 25
    Der Unternehmer hat Melde-Einrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann.
    ....
    Als Melde-Einrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben. Auch wenn Arbeiten von einer Person alleine durchgeführt werden, hat der Unternehmer die Erste Hilfe durch wirksame Maßnahmen sicherzustellen.
    Achso, üblicherweise zählen in Fahrzeugen vorhandene Einrichtungen zur Ersten-Hilfe nicht(!) zur Ausstattung des "Betriebsteils" (vgl. auch GUV-I 8554, Kap. 8).
    Geändert von Tus-bw (26.03.2012 um 14:12 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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