Hallo,
Die 10 Gespräche führe ich alleine im Monat mindestens aus unserem Gerätehaus. Abgesehen davon mache ich eine Mindestausstattung nicht daran fest wie Oft diese genutzt wird sondern ob sie eine Berechtigung hat. Ich sehe diese Berechtigung zum einen zum Absetzen von Meldungen/Notrufen zum anderen als Ausweichmöglichkeit wenn der Funk überlastet ist.Wir haben 11 Gerätehäuser. Eines war (wg FEZ) immer mit Telefon/Fax ausgestattet, die anderen 10 haben wir letztes Jahr versorgt. Wir warten, nach mittlerweile gut 14 Monaten und regelmäßigem Erhalt der Einzelverbindungsnachweise, noch immer auf das 10. Gespräch, was von dort geführt wurde. Mindestausstattung?
Ich bin doch kein Löwe. Bei welchen Kommunikationsmitteln will er denn in diesem Fall noch sparen? Der Einbau einer Feuerstätte in ein Kraftfahrzeug zum Rauchzeichen geben ist nicht zulässig.Gut gebrüllt. Da wüsste ich als Bürgermeister schon gute Reaktionen. "Sie müssen hier telefonieren? Ok, dann kann ich ja die Aufwandsentschädigung entsprechend kürzen oder bei anderen Kommunikationsmitteln sparen..."
Gruß Jan