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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

  1. #16
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    War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?

  2. #17
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?
    Richtig.
    Bis jetzt is mir zwar noch keine DLK 23/12 mit 7,5t untergekommen, aber egal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    Ein Rettungsgerät für 500.000 Euro im Stall stehen haben aber an der Ausbildung des Fahrers sparen wäre ja noch schöner (aber selbst darauf könnten die deutschen Feuerwehren verfallen). :-)

  4. #19
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    So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?

    Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?

    Darf das Fahrzeug am ende auch wieder zum Ausgangspunkt gebracht werden?

    Wie siehts aus wenn bei der Einsatzfahrt kommt Personen gerettet beginnen mit Brandbekämpfung?

  5. #20
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Interessanter Zusammenhang.
    Gelle ;-)

    Das kommt daher, dass wir auf Gemeindekosten jedes Jahr einen zur Fahrschule zur CE-Ausbildung schicken können. So hat mittlerweile jeder, der seit >5Jahren Aktiv ist, solch einen Lappen. Und OrtsBM sind i.d.R. bereits länger Aktiv.
    Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
    mein Name ist Programm

  6. #21
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?
    Üblicherweise 14 bis 15 Tonnen.

    Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?
    Welche Sonderregelung bei Personen in Gefahr?

    Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Dafür sind wir da, daran müssen wir uns messen lassen. Da dürfen wir solche Abweichungen nicht ansatzweise in der Planung berücksichtigen.

    Wenn es solche Ausnahmeregelungen gibt, dann sind die für den einen Fall alle 500 Jahre, wo aber auch wirklich alles daneben gegangen ist. Es verbietet sich eigentlich schon, darüber tiefergehend nachzudenken.

  7. #22
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
    Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.
    Hä?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall.
    Wir sind die Feuerwehr, wir sind die Personen in Gefahr ;-)
    Und damit diese Gefahr nicht zu klein wird, machen wir uns möglichst viel Gedanken, um sie zu füttern. Eine Sonderregelung "wir machen eine absolute Minimalausbildung, damit im absoluten Ausnahmefall ein so minimal ausgebildeter Fahrer völlig ruhig, besonnen und versiert das Fahrzeug zur Einsatzstelle bringen kann" passt da schon ganz gut hin.
    Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)

  8. #23
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)
    Mag sein, aber die Aussage, dass "Person in Gefahr" kein Grund für uns sein kann, unsere (z. T. selbst gesetzten) Regeln über den Haufen zu werfen, gilt allgemein. Das steht auch ganz nett in dem Urteil zum tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen. Da ging es zwar nicht um Menschenleben in Gefahr oder nicht, aber das Gericht hat relativ deutlich gemacht, dass die Feuerwehr nicht andere (in dem Fall den Gebäudebesitzer) verantwortlich machen kann, wenn sie sich an die eigenen Regeln (in dem Fall FwDV, insb. ASÜ) nicht hält. Die Nichtverurteilung des verantwortlichen Wehrführers war in dem Fall wohl nur noch auf den Ehrenamtsbonus zurückzuführen.

    Man hört das mit den Menschenleben ja auch immer beim Thema Abweichen von UVV. Ja, kann man machen, aber eben im absoluten Ausnahmefall. Wenn man feststellt, dass die Abweichungen bei Menschenleben im Gefahr zum Dauerzustand werden oder zumindest gehäuft auftreten, ist das aber kein Einzelfall mehr. Dann ist die Feuerwehr einfach falsch (nicht leistungsfähig genug) aufgestellt.

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

    ...
    z.B. Diabetis?
    mein Name ist Programm

  10. #25
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    z.B. Diabetis?
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    mein Name ist Programm

  12. #27
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    Schau mal.
    http://www.gesetze-im-internet.de/fe...age_4_106.html
    Punkt 5.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, das passt auf den mir bekannten Fall
    mein Name ist Programm

  14. #29
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    Ihm hat also ein Arzt bescheinigt, dass seine Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen so ausgeprägt ist, dass er nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
    Und als führende Funktion in einer Einsatzmannschaft, tlw. in belastenden, zeitlich nicht planbaren Situationen ist er weiter geeignet?

  15. #30
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    Ich würde mich davor hüten, das zu machen!

    Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:

    -Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
    -Wer hat ihnen das erlaubt?
    -Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
    -Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?

    Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

    Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

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