Schau mal.
http://www.gesetze-im-internet.de/fe...age_4_106.html
Punkt 5.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ihm hat also ein Arzt bescheinigt, dass seine Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen so ausgeprägt ist, dass er nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Und als führende Funktion in einer Einsatzmannschaft, tlw. in belastenden, zeitlich nicht planbaren Situationen ist er weiter geeignet?
Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:
-Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
-Wer hat ihnen das erlaubt?
-Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
-Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?
Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.
Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?
Die Einweisung muss im Rahmen eines Dienstes erfolgen. Während des Dienstes ist man als Angehöriger einer öffentlichen Feuerwehr in der Feuerwehrunfallkasse versichert.
Desweiteren:
Das Fahren mit dem "Feuerwehrführerschein" bezieht sich nicht ausschließlich auf Realeinsätze, sondern auch auf Bewegungsfahrten zur Aneignung der Fahrpraxis nach Erteilung des Feuerwehrführerscheines. Eine Einschränkung ist hier, dass die Einsatzkraft das Fahrzeug nicht alleine fahren darf, sondern durch eine von der Wehrführung beauftragten, geeigneten Person begleitet werden muss.
Das wurde uns im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema von der zustädigen Polizeidienststelle so mitgeteilt.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Die eine Sonderregelung die es gibt nennt sich Feuerwehrführerschein.
http://www.adac.de/infotestrat/ratge...n/default.aspx
Ist ja an sich ne gute Sache, vor allem wenn man bedenkt das andere die vor 1999 den Führerschein gemacht haben die Fahrzeuge bis 7,5t so fahren dürfen.
Nur leider ist es ja so das in vielen Wehren Fahrzeuge mit über 7,5t stehen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)