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Thema: Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

    ...
    z.B. Diabetis?
    mein Name ist Programm

  2. #2
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    z.B. Diabetis?
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da darfst du auch LKW fahren.
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    mein Name ist Programm

  4. #4
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

    Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.
    Schau mal.
    http://www.gesetze-im-internet.de/fe...age_4_106.html
    Punkt 5.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ja, das passt auf den mir bekannten Fall
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    Ihm hat also ein Arzt bescheinigt, dass seine Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen so ausgeprägt ist, dass er nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
    Und als führende Funktion in einer Einsatzmannschaft, tlw. in belastenden, zeitlich nicht planbaren Situationen ist er weiter geeignet?

  7. #7
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    Ich würde mich davor hüten, das zu machen!

    Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:

    -Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
    -Wer hat ihnen das erlaubt?
    -Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
    -Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?

    Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

    Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

  8. #8
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    [...]Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?
    Die Einweisung muss im Rahmen eines Dienstes erfolgen. Während des Dienstes ist man als Angehöriger einer öffentlichen Feuerwehr in der Feuerwehrunfallkasse versichert.

    Desweiteren:
    Das Fahren mit dem "Feuerwehrführerschein" bezieht sich nicht ausschließlich auf Realeinsätze, sondern auch auf Bewegungsfahrten zur Aneignung der Fahrpraxis nach Erteilung des Feuerwehrführerscheines. Eine Einschränkung ist hier, dass die Einsatzkraft das Fahrzeug nicht alleine fahren darf, sondern durch eine von der Wehrführung beauftragten, geeigneten Person begleitet werden muss.

    Das wurde uns im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema von der zustädigen Polizeidienststelle so mitgeteilt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Ja, das passt auf den mir bekannten Fall
    Dann darf er auch kein Auto mehr fahren.
    Und bei sowas bezweifel ich sehr stark ob derjenige noch feuerwehrtauglich ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dann darf er auch kein Auto mehr fahren.
    Und bei sowas bezweifel ich sehr stark ob derjenige noch feuerwehrtauglich ist.
    Unter Punkt 5.3 / 5.4 gibt es aber Unterschiede zwischen Klasse B und CE.
    Außerdem muss man mit vorhandener PKW FE nicht alle 5 Jahre zur ärztl. Untersuchung.

    Die Feuerwehrtauglichkeit wäre eine ganz andere Diskussion, die ich lieber nicht anzetteln möchte...
    mein Name ist Programm

  11. #11
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    Die eine Sonderregelung die es gibt nennt sich Feuerwehrführerschein.
    http://www.adac.de/infotestrat/ratge...n/default.aspx

    Ist ja an sich ne gute Sache, vor allem wenn man bedenkt das andere die vor 1999 den Führerschein gemacht haben die Fahrzeuge bis 7,5t so fahren dürfen.

    Nur leider ist es ja so das in vielen Wehren Fahrzeuge mit über 7,5t stehen.

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