Na dann soll der KBM selber fahren.
Es liegt immer in der Entscheidungsgewalt des Maschinisten ob er das Sondersignal anmacht oder lieber ausläßt.
Na dann soll der KBM selber fahren.
Es liegt immer in der Entscheidungsgewalt des Maschinisten ob er das Sondersignal anmacht oder lieber ausläßt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
bei uns steht das auf dem Alarmfax (inkl DME) ob mit oder ohne SoSi und die einzigsten welcher noch entscheiden dürfen ob mit oder ohne sind der EL oder Gruppenführer den die müssen sich rechtfertigen warum man ohne SoSi gefahren ist vorallem dan wenn aufgrund der glatten Strasse ein VU passiert ist
Hallo,
das ist schon mal pauschal Blödsinn. Im Schadensfall ist immer der Fahrzeuglenker, also der Maschinist der Verantwortliche. Wird seitens der Leitstelle vorgegeben, dass der Einsatz ohne SoSi gefahren werden soll, tut man gut daran, auch keine Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Kommt es zu einem Schaden, stehen die Aufzeichnungen der Leitstelle sonst auch gegen den Fahrer des Einsatzfahrzeuges.
Ich finde es auch sehr gewagt, wenn ein KBM oder Einheitsführer Sonder- und Wegerechtsgebrauch anordnen will, da die StVO als hoch anzusiedelnde Rechtsverordnung ziemlich enge Voraussetzungen für den Gebrauch vorschreibt.
Bei einer Ölspur wird dies sehr schnell schwierig. Ist z.B. die Polizei bereits zur Verkehrsabsicherung vor Ort, welche Gefahr will man dann noch für die höchste Eilbedürftigkeit vorschieben? Für die Nutzung von Sonderrechten gelten dieselben Grundsätze, wie für sämtliches öffentlich Rechtliches (behördliches/hoheitliches) Handeln: "Die handelnde Behörde muss von Rechtswegen sachlich zuständig sein (Ausnahme, ggf. bei Amtshilfe) Das Mittel muss geeignet sein und es darf kein milderes Mittel zur Erreichung des Zieles existieren".
Zum eigentlichen Thema, Behörden Können bei Amtshilfe die ersuchende Behörde selbst von den Kosten freistellen. Gleiches gilt bei Zuständigkeit mehrere Behörden und bei Handlungen außerhalb der Amtshilfe. Allerdings können in vielen Fällen die Kosten gegenüber dem Verursacher, dem Betreiber einer Anlage, den Halter eines Fahrzeuges etc. geltend gemacht werden. Näheres wird durch das THW-Gesetz, das FSHG und RettG (oder entsprechendes Pendant des jeweiligen BL), die VwVG des Bundes und der Länder und letztendlich die Gebührensatzungen der Kommune geregelt.
Im Einzelfall muss man tatsächlich prüfen, welche Kosten von wem, gegen wen abgerechnet werden können.
Bis dann
Dominic
mal ganz davon ab das in NRW eine Ölspur als Unglücksfall (SoSi Pflichtig) gild ist bei uns die Polizei zu 99,5% der Einsätze erst 20 - 30 Min nach Eintreffen vorort und mal ganz davon gehen von einer Ölspur mehrere Gefahren aus die jeder Fm spätestens auf dem F2 lernen sollte ( u.a. gefahr für Umwellt, Ausbreitung, straßenverkehr )
augrund der oben beschriebenen Gründe hat unser KBM angewiesen das Ölspuren unter SoSi gefahren werden ihr bei uns leuft das unter dem Alarmstichwort GSG Klein
somit ist die Feuerwehr laut FSHG in NRW dafür zuständig
Ahja, welche Gefahr besteht denn für die Umwelt bei einer Ölspur auf befestiger Fläche?
Und sofern die Ölspur kein Tanklastzug verursacht, weil er den Tankschlauch gerissen ist, hält sich die Ausbreitung auch in Grenzen.
Bleibt noch der Straßenverkehr, was ist denn hier so gefährlich das höchste Eilbedürftigkeit besteht?
Jemand rutscht?
Dann müßten Schneeräumer grundsätzlich mit SonderSignal fahren.
Und wenn jemand aufm Weg zur Ölspur bei Rot über die Ampel fährt und es kommt zum Unfall, möchte ich nicht wissen was der Richter sagt.
Ich geb dir aber ein Tipp, dein KBM wird und kann dir in dem Moment sicher nicht helfen und deswegen schalte ich als Maschinist das Blaulicht und Horn ein, wenn ICH es für richtig halte.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
dan schalt das Horn ein wann du möchtest aber bedenke in Münster auf der A1 hat es vor ein paar Jahren den Präzidensfall gegeben Feuerwehr ohne SoSi zur Ölspur in der Zeit ist auf der Ölspur ein Kradfahrer tödlich verunglückt
und jetzt überlege mal Ausserorts in einer Kurve hat ein Trecker Diesel oder Hydraulickflüssigkeit verloren jetzt kommt ein Krad oder PKW in die Kurve und verunglückt tödlich die Feuerwehr hätte mit SoSi 3 min eher da sein können um die Gefahrenstelle abzusichern
dan kommt der Statsanwallt und sagt in NRW ist das ein Unglücksfall lieber Gruppenführer vom ersten LF warum bist du trotz anweisung der LST ohne SoSi gefahren ( immer mit der entsprechenden vorsicht egal bei welcher SoSi Fahrt)
und um auf die Umwelltgefahr zu kommen die Kanalisation hat in vielen Komunen ein Trennsystem wobei das Oberflächenwasser in ein Vorfluter geleitet wird und nicht zum Klärwerk somit ist das Öl aufeinmal in der z.B. Lippe und da kommt dan die Unterewasserbehörde ins Spiel
Ausbeitung : die PKW fahren durch die Ölspur und verteilen diese auf eine längere Strecke vorallem bei Regen
Tja, da fällt mir nur eins ein.
Dann war der Fahrer eben zu schnell.
Es darf immer nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann.
Im übrigen ging es in dem Urteil eigentlich darum ob Kostenersatz bezahlt werden muß.
Von Sonderrechten steht da gar nichts. Oder fahrt ihr zu allen Einsätzen mit Blaulicht?
Inskekten entfernen bei akuter Gefahr?
Vermisstensuche?
Katze aufm Baum?
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Also ich weiß ja nicht,aber eine Ölspur ist doch wohl nicht im Geringsten mit WITTERUNGSBEDINGTEN Einschränkungen oder Gefahren zu vergleichen...Im Winter wissen Leute die mehr als ne Hand voll Erbsen im Kopf haben dass man mit Glätte oder rutschigem Laub rechnen MUSS.Mit einer Ölspur hingegegen muss man nicht jederzeit rechnen.Wenns dumm läuft rutschen die Kradler nicht nur,sondern fallen wegen einem handtellergroßen Ölfleck an der falschen Stelle so richtig dolle auf die Fresse und brechen sich die Gräten.
Und jetzt komm mir bloß nicht mit "dann sind die zu schnell gefahren".
M
Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
"Connect the Motherboard with the powerport"
Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".
Die Popcorn-Diskussionen gehen los.
*Großer Eimer aus dem Kino Hol*
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