So
Hab dir das Urteil nochmal rausgesucht.
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG....news10508.htm
So
Hab dir das Urteil nochmal rausgesucht.
http://www.kostenlose-urteile.de/LSG....news10508.htm
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wie gesagt, in meinem Umfeld wäre das eine klassische Amtshilfe und würde auch entsprechend abgerechnet. Das Gericht beschäftigt sich mit der Frage, warum die Feuerwehr hier privatrechtlich tätig wird, aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen gar nicht. Wenn man sich aber das Urteil im Wortlaut durchliest, fällt auf, dass das Gericht darüber letztlich gar nicht zu entscheiden hatte, da es der Meinung ist, die Krankenkasse müsse in beiden Fällen zahlen:
Sollten die Einsätze demgegenüber nicht dem Kläger, sondern dem Rettungsdienst zuzurechnen, der als regulärer Leistungserbringer der Beklagten für die Krankentransporte angegangen worden war und die FF dann als eine Art "Subunternehmer" eingeschaltet hätte (vgl zur Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Feuerwehr § 2 Abs 1 Satz 3 Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG)), wäre die Beklagte im Verhältnis zu ihrem gleichwohl in Anspruch genommenen Versicherten schon unmittelbar aus § 60 SGB V zur Kostentragung verpflichtet, sofern es sich um ihre Sachleistung handelte. Inwieweit sie das Risiko derartiger Zusatzaufwendungen in ihren Vereinbarungen mit dem Träger des Rettungsdienstes möglicherweise auf diesen übertragen hat, kann hier dahinstehen.
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