Nein.
Im Zweifel ja.oder darf jeder x-beliebiger Mensch mit einer Kamera sagen er kommt von der "Presse"?
Nur so weit das durch landesrechtliche Vorschriften gedeckt ist, beim Rettungsdienst kenne ich mich da nicht aus. Womöglich hat der gar keine eigenen Befugnisse? Zur Not muss sich die Polizei darum kümmern.Zweite Frage: Wenn der/die sich nicht irgendwie ausweisen können, dürfen diese dann von der Einsatzstelle verscheucht werden?
Bei der Feuerwehr ist das in der Regel möglich, wenn derjenige den Einsatz behindert oder sich oder andere gefährdet. Wenn das nicht der Fall ist, haben staatliche Stellen aus gutem Grund nicht darüber zu entscheiden, worüber die Presse berichten darf und worüber nicht. Dass man als Einsatzkraft davon gestört wird oder es einem aus moralischen Gesichtspunkten verwerflich vorkommt, reicht jedenfalls als Begründung nicht.





				
				
				
					
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