
Zitat von
AkkonHaLand
Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.