Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Wenn in einem Gerätehaus die BMA anspringt, dann wird alles alrmiert, was vom Verantwortlichen (idR Wehrleiter=Stadt-/Gemeindebrandmeister) in der AAO festgeschrieben ist, mit Ausnahme der betroffenen Wehr (ggf. deren Ortsbrandmeister wegen Schlüsselgewalt). Denn diese Wehr ist in dem speziellen Einsatz aus verständlichen Gründen nicht einsatzfähig, da in dem betroffenen Gerätehaus die komplette Ausrüstung der betroffenen Wehr lagert und dieses nach Brandausbruch nicht mehr ohne Schutzausrüstung betreten werden darf.
Das ist zu schwarz/weiß. Stichwort Brandabschnitte etc.
Nur weil irgendwo ein Entstehungsbrand ist, ist nicht gleich das ganze Gebäude verraucht bzw. unbegehbar. Das kann es aber je nachdem umso schneller werden, wenn man der dort beheimateten Wehr nicht zutraut, selbst abzuschätzen, wann man was und wieviel noch rausholen kann.