Hallo,

es geht nicht um die Nichtalamierung, sondern, von Dir richtig erkannten Zusatzkräfte.
Sollte die betroffene Fw an ihre Einsatzmittel kommen und damit eine effektive
Brandbekämpfung durchführt, dann ist das oK.

Es steht dann ein Lzg. zuviel bzw. alle weiteren anrückende Kräfte rum.
Wiederum kann ich "diese" ja wieder absagten/zurückschicken.

Was ist wenn nicht, ich habe im schnitt ca. 15-20 Fw'ler (oder weniger) ohne Ausrüstung
rumstehen, die beim abbrannt des GH zuschauen.

Wann wird denn normalerweisse Nachalamiert? Dann wenn der nachrückente (gem.AAO)
Lzg. aufstellung genommen hat und festgestellt wird, das es nicht ausreicht.

Sorry, dann hinterlege ich lieber einen zusätzlichen Lzg. in der AAO und weiss, das ich dann
genügend Fw'ler habe inkl. Ausrüstung.

zZ. überarbeiten wir die AAO, weil die geforderten Anzahl der Einsatzkräfte, zu bestimmten Zeiten nicht ggb. ist.
Da wir im ländl. Raum tätigt sind, kann es bei bestimmten Einsätzen, änderung von 1x Lzg. zu 3x Lzg. geben.

Grüße,
J.