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Thema: Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Also wir betreiben bei uns ein Hvo-system mit jeweils 12std schichten von Fr 18uhr bis mo 6uhr, nach möglichkeit mit je 2 Diensthabenden.
    Der großteil der aktiven Fahrer wohnt direkt im Ort und fährt auch von Zuhause aus. Da wir aber auch KameradenInen haben die von "ausserhalb" kommen ist es angebracht einen Schlafraum einzurichten oder zumindest irgendwas wo man schlafen kann.
    Es würden also ca. 2-4 Übernachtungen pro Monat im BRK-Heim statt finden.
    Und unsere Einsatzzahlen liegen bei ca 2,67 Einsätzen pro Wochenende (laut Statistik) und die nächsten Rettungswachen befinden sich in 10km, 12km, 20km und 25km Entfernung.

  2. #2
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    3.360
    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Um mal die ein oder andere Frage zu klären.
    Nach dem was du schreibst wäre ein der ursprüngliche Plan mit den 2 festen Betten rausgeworfener Platz..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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