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Thema: Betten in Bereitschaft. Vorgaben durch BGV, UVV, etc?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Spinde brauchst du keine in dem Raum, wenn ein Umkleideraum vorhanden ist. Und dieser wird eher benötigt, da dort sicher auch Fortbildungen und Co stattfinden.

    Andere Frage: Ruhemöglichkeiten für gemischt geschlechtliche Fahrzeugbesatzungen?

    Wie oft soll dieser HvO dort nächtigen? Andere Konzepte nicht in Planung?

  2. #2
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    126
    Also es handelt sich nicht um einen Neubau. Es handelt sich um ein altes denkmalgeschütztes Gebäude welches renoviert wurde.

    Das mit der Din für feuerwehrhäuser ist ein sehr guter anfang. Hat die jmd zufällig als pdf oder so?

    Ich bin ja auch nicht mit der Raumplanung zufrieden. Aber großartig andere Konzepte sind kaum vorhanden, da wir auch nicht die masse an räumen haben.

    @12fly: Wie oft der HvO der nächtigt hängt von der jeweiligen Besatzung ab. Diejenigen die zentral im Ort wohnen fahren von Zuhause aus. Die die von ausserhalb kommen die würden dann halt dort schlafen.
    Einen Plan für gemischt geschlechtliche Nachtschichten gibt es nicht direkt. Im "Auffenthalts-/Wachraum" wird es zwar eine couch geben, aber ich finde das ist auch nicht mittel zum zweck.

  3. #3
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    Unterlagen GUVV

    Hallo, such mal im Internet nach den GUVV-Richtlienien I-8554 "Sicherheit im Feuerwehrhaus"
    und I8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation "

  4. #4
    Registriert seit
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    278
    Andere Frage: Hat ein HvO-System so viele Einsätze, dass man eine Bereitschaft dafür einrichten muss? Bei uns ist es so, dass HvO die Leute machen, die im Bereich wohnen, die fahren dann aber von zu Hause an (Dienstfahrzeug oder Privat-Pkw). Aber extra dafür auf die Wache in Bereitschaft? Wird ja nicht lange durchgeführt, wenn man dann mal eine Woche hat, in der null Einsätze sind? Oder habt Ihr so viele Einsätze, dass sich das lohnt? Dann wäre die nächste Frage nämlich: Wo sind die dann wohl notwendigen RTW?

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